Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

Motorrad, Prüfung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschüler, Fahrschule, Führerscheinprüfung, TÜV, A2

Meistgelesene Fragen zum Thema Motorrad