Da die Behandlung von Fundtieren der Fundbehörde unterliegt und die Katze anscheinend nicht dort gemeldet wurde, ist nicht davon auszugehen das jemand anderes als der Auftraggeber die Behandlung bezahlen muß. Eine Katze, die seit Wochen oder Monaten regelmäßig ins Haus kommt und nicht beim ersten Auftauchen gemeldet und ins Tierheim gebracht wurde, gilt nicht mehr als Fundtier. Da wurde die Pflicht eine Fundsache zu melden möglicherweise arg vernachlässigt, sowas kann auch unter Fundunterschlagung fallen...
Der rechtlich richtige Weg hätte zum Tierheim geführt, oder zu der Tierarztpraxis die das Tierheim angibt wenn man sich dort meldet. Alternativ muß man die Kostenübernahme telefonisch mit der Fundbehörde abklären - und zwar VOR der Behandlung. https://openjur.de/u/2178110.html
Wenn eine "fremde" Katze aber schon "regelmäßig" über Wochen im Haus verkehrt und mit gefüttert wird, dann ist sie kein Fundtier mehr und man zahlt eh alle Kosten die man verursacht.
Zudem hätte der Eigentümer ja auch statt Operation das Einschläfern wählen können, hat ergo keinen juristischen Grund diese Rechnung zu bezahlen.
Insofern würde ich mich nicht mit noch mehr Kosten belasten, den Anwalt zahlt man ja hinterher auch noch selbst.
Wer eine herrenlose Katze füttert, dem fällt automatisch die Verantwortung für diese herrenlose Katze zu, mit allen Pflichten. Sie sind also für die Versorgung mit Futter, Kastration, andere Tierarztkosten usw. verantwortlich. Überlegen Sie sich gut, ob Sie sich das leisten können und möchten. Quelle: https://www.tierschutzverein-bernburg-ev.de/freilebende-katzen.html