Finderkatze operiert, Besitzer zahlt nicht?

orangade  06.05.2024, 09:03
Es kam seit bereits eine Katze regelmäßig zu uns

Seit wann?

Laifien 
Fragesteller
 06.05.2024, 09:08

Seit einem Jahr. Er kam ab und zu durch die Terrassen Tür zu uns Haus.

3 Antworten

Von Experte DaLiLeoMishu bestätigt

Da die Behandlung von Fundtieren der Fundbehörde unterliegt und die Katze anscheinend nicht dort gemeldet wurde, ist nicht davon auszugehen das jemand anderes als der Auftraggeber die Behandlung bezahlen muß. Eine Katze, die seit Wochen oder Monaten regelmäßig ins Haus kommt und nicht beim ersten Auftauchen gemeldet und ins Tierheim gebracht wurde, gilt nicht mehr als Fundtier. Da wurde die Pflicht eine Fundsache zu melden möglicherweise arg vernachlässigt, sowas kann auch unter Fundunterschlagung fallen...

Der rechtlich richtige Weg hätte zum Tierheim geführt, oder zu der Tierarztpraxis die das Tierheim angibt wenn man sich dort meldet. Alternativ muß man die Kostenübernahme telefonisch mit der Fundbehörde abklären - und zwar VOR der Behandlung. https://openjur.de/u/2178110.html

Wenn eine "fremde" Katze aber schon "regelmäßig" über Wochen im Haus verkehrt und mit gefüttert wird, dann ist sie kein Fundtier mehr und man zahlt eh alle Kosten die man verursacht.

Zudem hätte der Eigentümer ja auch statt Operation das Einschläfern wählen können, hat ergo keinen juristischen Grund diese Rechnung zu bezahlen.

Insofern würde ich mich nicht mit noch mehr Kosten belasten, den Anwalt zahlt man ja hinterher auch noch selbst.

Wer eine herrenlose Katze füttert, dem fällt automatisch die Verantwortung für diese herrenlose Katze zu, mit allen Pflichten. Sie sind also für die Versorgung mit Futter, Kastration, andere Tierarztkosten usw. verantwortlich. Überlegen Sie sich gut, ob Sie sich das leisten können und möchten. Quelle: https://www.tierschutzverein-bernburg-ev.de/freilebende-katzen.html
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bei 2500€ lohnt sich doch bestimmt anwaltliche Hilfe. Und die meisten Leute knicken schon ein, wenn sie einen gut formulierten Brief vom Anwalt bekommen.

Ach so, ich las gerade, du suchst bereits die fachlich(st)e Antwort hier.

Laifien 
Fragesteller
 06.05.2024, 09:09

Kein Problem danke! Kennst du zufällig einen guten und teuren Tierschutz Anwalt in Bayern?

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Vorab: ich habe vollstes Verständnis dafür, das du dem armen Tier helfen wolltest, bzw. hast.

... aber ... rein rechtlich (afaik) kannst du ja nicht einfach immense Kosten für das Eigentum von jemand anderem verursachen.

Vielleicht ist der Besitzer nicht unverschämt, sondern kann sich so eine Summe ganz einfach nicht leisten.

Vielleicht könnt ihr euch irgendwie einigen - die Kosten teilen, oder so?

orangade  06.05.2024, 09:14
rein rechtlich (afaik) kannst du ja nicht einfach immense Kosten für das Eigentum von jemand anderem verursachen.

Die OP war medizinisch notwendig und die Verletzung der Katze wurde nicht vom Finder verursacht.

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Laifien 
Fragesteller
 06.05.2024, 09:14

Das stimmt so nicht: Klar ist jedoch, dass Sie als Eigentümerin und Halterin Ihrer Katzegemäß § 2 TierSchG verpflichtet sind Ihre Katze mit den notwendigen Maßnahmen medizinisch versorgen zu lassen und daher auch die Kosten dafür tragen müssen. Unabhängig davon, ob Sie die Katze selbst zum Tierarzt gebracht haben oder ein Finder.

Das ist mir total egal ob sich die Leute das leisten können oder nicht. Die Kosten sind egal bei welchem Tierarzt bei solch einer schweren Operation gleich hoch. Die hätten das Tier eher eingeschläfert. Wie du auch oben lesen kannst, er muss die Kosten zurück erstatten, es ist seine Pflicht das es dem Tier gut geht und das es finanziell auch behandelt wird. Und auf eine Einigung lasse ich mich da nicht ein. Ist nicht mein Tier. Ich habe bereits ein Pferd; das kostet bei weitem mehr. Wenn ich mit diesen Kosten nicht zurecht komme, kaufe ich mir kein Tier.

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orangade  06.05.2024, 09:16
@Laifien

Deine Frage gehört unter die Rubrik Rechtslage oder Anwalt.

Da bekommst du dann auch bessere Antworten.

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Laifien 
Fragesteller
 06.05.2024, 09:24
@orangade

Ok danke dir! Wenigstens mal eine qualitative Antwort

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LaveaNova  06.05.2024, 09:17

Deine Aussage hat keinen rechtlich gesicherten Hintergrund. Die Katze musste behandelt werden und die FS hat das getan. Die Kosten muss der Halter des Tieres erstatten. War ja kein Wellnessprogramm.

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VanLorry  06.05.2024, 09:30
@LaveaNova

Aus dem Verweis vom FS auf § 2 TierSchG etwas weiter oben, kann ich das nicht herauslesen. Aber ich bin da auch kein Fachmann.

Was ich mich dann aber frage: 2500 ... es hätten ja 5000 oder noch teurer sein können. Wo ist da die Grenze? Oder ist Tierbesitz jetzt immer ein potenzielles Armutsrisiko ...?

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LaveaNova  06.05.2024, 09:34
@VanLorry

Diesen Preis muss der Besitzer vor dem Kauf eines Haustieres einkalkulieren. Wär die Katze so nach Hause gekommen, wären die Besitzer genauso zur Behandlung verpflichtet gewesen. Dafür gibt es auch Tierversicherungen, wer das nicht mit einem Mal aufbringen kann.

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VanLorry  06.05.2024, 09:54
@LaveaNova

Wenn mir, als nicht-Tierbesitzer und somit nicht Tierversicherter ein herrenloses verletztes Tier zuläuft - Besitzer nicht ermittelbar - dann bin ich verpflichtet jede beliebige Summe für den Tierarzt aufzubringen?

Kann ich einfach nicht glauben. Im vom FS genannten § 2 TierSchG steht das so auch nicht drin:

Tierschutzgesetz
§ 2 
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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LaveaNova  06.05.2024, 10:14
@VanLorry

Nein, du hast meinen letzten Beitrag nicht richtig gelesen. Der Besitzer des Tieres muss das Geld aufbringen. Der Finder kann es selbst bezahlen und zurück verlangen oder sich eine Rechnung ausstellen lassen, die er an den Besitzer weitergibt.

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VanLorry  06.05.2024, 10:19
@LaveaNova

Ja, aber was, wenn es keinen Besitzer gibt, bzw. nicht ermittelbar ist? Da werde ich doch dann wohl auch verpflichtet sein, dem Tier zu helfen - und wenn ich dich richtig verstehe: "egal, was es kostet".

Und nochmal: im §2 steht davon nichts. Was ist also die Rechtsgrundlage (für beide Szenarien)?

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