WG Zimmer streichen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: vor etwa 2 Monaten bin ich in ein WG Zimmer gezogen, befristet erstmal auf 6 Monate. Dieses hat eine uralte, befleckte Tapete und diese möchte ich gerne neu streichen.

Der Mietvertrag ist mit "Einheitsmietvertrag für Zimmer" (wohnung durchgestrichen stattdessen zimmer geschrieben) beschriftet.

  • Die Dauer ist vom 1.10.23 - 31.03.24 im mietvertrag befristet.
  • "weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit in zulässiger Weise beseitigen will, und in zulässiger Weise so wesentlich verändern will, dass durch die Maßnahmen die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert werden würde."

(es ist ein DG zimmer und er will das Dach neu machen und die Wohnung Grundsanieren).

Es folgt die Klausel:

  • "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses hinsichtlich des ihm ausschliesslisch zur Nutzung überlassenen Mietobjekts sämtliche je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreperaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen."
  • "Die Parteien treffen folgende weitere Vereinbarungen:
  • Wohnung ist möbliert inkl. Küchengeräte (defekte Geräte werden nicht ersetzt)."

Kann ich jetzt einfach streichen? Muss ich überhaupt nachfragen?

Der Vermieter-Sohn stimmte zunächst zu, als ich ihn ansprach, kam nun aber mit der Antwort seines Vaters (Vermieter) zurück, dass der dagegen ist.

ich will aber streichen.

was kann ich tun?

Entweder streichen oder umziehen ist meine Devise.

Mfg, B. Hirsch

Miete, Renovierung, WG

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