Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
Alles zum Blickwechsel

Warum führen Polizisten eine körperliche Durchsuchung, obwohl sie in den meisten Fällen keinen hinreichenden Verdacht oder einen Beschluss haben?

1 Antwort

Weil du das falsche Gesetz zitierst :D

Gerade Kontrollen am Bahnhof wegen quasi nie nach der StPO durchgeführt, sondern nach dem Polizeiaufgabengesetz. Das Polizeiaufgabengesetz - in Bayern sinnigerweise das PAG - stellt präventive Maßnahmen dar, eben OHNE Tatverdacht.

Hier zitiere ich mal den Artikel 13 , 21 und 22:

Art. 13 PAG
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen
wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind,

Da fällt der Bahnhof 100% drunter.

Weiter:

Art. 21 PAG
Durchsuchung von Personen
(1) Die Polizei kann, außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 5 eine Person durchsuchen, wenn
sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 oder 5 genannten Ort aufhält oder

Und schließlich:

Art. 22 PAG
Durchsuchung von Sachen
(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 5 eine Sache durchsuchen, wenn
1.
sie von einer Person mitgeführt wird, die nach Art. 21 durchsucht werden darf,

Was lernen wir daraus? Ein Blick ins (richtige) Gesetz hilft ungemein weiter (das hat mir immer mein Strafrechtslehrer gesagt -.-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter