Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
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Erkennungsdienst ,Illegale Aufnahme von Foto/Fingerabdrücke?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

es gibt zwei Arten der erkennungsdienstlichen Behandlung.

Die eine ist, um einen Fall aufzuklären (wird dann nicht gespeichert);

die andere, um die Daten eben zu speichern und für zukünftige Taten des Verdächtigen direkt "zur Hand" zu haben.

Variante 1 ist unproblematisch und kann jederzeit angeordnet werden.

Variante 2 muss begründet und von der Staatsanwaltschaft schlussendlich im Nachgang abgenickt werden.

In deinem Fall könnte es daher tatsächlich z.B. sein, dass die Polizeibeamten wirklich vorhatten, die Aufnahmen im Anschluss zu löschen, die Staatsanwalt diesbezüglich aber interveniert hat.

Da gäbe es noch mehrere Szenarien (reicht ja schon, wenn sie das falsche Formblatt ausgedruckt hatten (ob absichtlich oder unabsichtlich) und du damals unterschrieben hast, dass du mit einer Speicherung einverstanden bist...).

Unabhängig davon unterliegen die Beweismittel, auch wenn sie widerrechtlich entstanden bzw. gespeichert sind, in Deutschland keinem Beweisverwertungsverbot. Das heißt, der Ermittlungserfolg der später begangenen Straftat ist auch bei Feststellung der widerrechtlich gespeicherten Daten nicht gefährdet.

Was du tun kannst, ist einen Brief an die zuständige Dienststelle zu schreiben, mit der Bitte um Prüfung, ob die Speicherung der Daten der ersten erkennungsdienstlichen Behandlung, rechtlich bejaht wurde. Wenn nicht, forderst du die Löschung dieser Daten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Einbrecher42 
Fragesteller
 05.01.2022, 00:24

Das ist zwar echt dreist aber ich danke dir für deine Hilfe, gut möglich dass die Behandlung nach meiner letzteren Straftat bejaht wurde und ich nun keine Möglichkeit mehr habe.

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