Hallo,
eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.
Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:
Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird. Da bist du aber wohl auf jeden Fall drüber...
Wie läuft das Verfahren nach einem Diebstahl ab:
1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben.
2. Bei einem Ladendiebstahl müsstest du eine Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Ggf. verlangt hier der Betreiber ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr, ich denke jedoch eher nicht.
3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot nochmal in den Club, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.
4. Wegen der Anzeige: Ggf. kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst. Vermutlich wirst du aber eher vorgeladen. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.
Ob du bei einer schriftlichen Äußerung antwortest oder nicht, ist allein dir überlassen. Ich mein aber, dass es sicher nicht schaden würde, sich zu entschuldigen und drauf hinzuweisen, dass du ja vor Ort kooperativ warst etc... um deinen guten Willen zu zeigen.
5. Die Konsequenzen sind von vielen Faktoren abhängig: Wie alt bist du, bist du vorbestraft etc.? Sagen wir mal, du bist Ersttäter: Unter 18 bestimmt, unter 21 wird vermutlich das Jugendstrafrecht angewandt. In dem Fall würde ich vermuten, dass es auf ~50 Sozialstunden rausläuft, ggf. eine verpflichtende Alkoholberatung. Im Erwachsenenstrafrecht wird es vermutlich auf einen Strafbefehl rauslaufen. Da tippe ich auf eine mittlere dreistellige Summe, ca. 500-600€.
6. Wenn du den Strafbefehl nicht annimmst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wird es wohl ebenfalls auf eine Geldstrafe rauslaufen. Eine Freiheitsstrafe wirds nicht geben.
7. Dein Arbeitgeber wird davon nichts erfahren!
Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin (solange du Ersttäter bist und nicht zu mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wirst), wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.
Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe fällt eher niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"
Alles Gute:)