Also der Reihe nach:

Verleumdung liegt nicht vor, da ja nichts widerrechtliches behauptet wird.

Unter Umständen könnte ein Datenschutzverstoß vorliegen - wenn es deine Ex war, die einfach nur das Urteil mitbekommen hat, aber auch das nicht.

Evtl. eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis - käme auf den Wortlaut an.

Ich sehe da eher (wenn überhaupt!) zivilrechtliche Ansprüche, wenn du den Job wegen dieser Mitteilung nicht erhalten hast. Dafür müsste der "Eben-nicht"-Arbeitsgeber aber explizit sagen, dass du den Job eigentlich erhalten hättest, aber wegen dieser einen E-Mail mit dem Hinweis aufs Führungszeugnis dann doch nicht erhalten hast. Wieso sollte er das machen und sich den Stress antun? Es gab einfach einen anderen Bewerber, der besser geeignet war, fertig.

ich die Mail mit der Anschuldigung von vor 2 Wochen
wie sind meine Aussichten auf Erfolg

Bei 0. Da wir nach wie vor keine Vorratsdatenspeicherung haben, sind die Inhaber dynamischer IP-Adresse nur 7 Tage abfragbar. Das heißt, selbst wenn eine Straftat vorliegen würde, wäre die IP-Adresse für das Verfahren nicht mehr geeignet...

Im Übrigen:

Entscheide dich doch jetzt Mal, ob du Täter oder Geschädigter bist:

https://www.gutefrage.net/frage/strafe-wegen-wahrheit

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Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es ihnen überlassen, miteinander andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese reicht Beermann zufolge vom Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen bis zur Festlegung einer bestimmten Zahlungsart.
Kunden müssen bei Ablehnung von Bargeld informiert werden
Im Prinzip kann ein Laden oder Restaurant so die Annahme von Bargeld komplett ausschließen. Nutzen Geschäfte solche Regeln, haben sie darauf aufmerksam zu machen.
„Der Kunde muss vor Kaufabschluss über die Zahlungsbedingungen informiert werden“, unterstreicht Ulrich Binnebößel vom Handelsverband HDE. Meistens weisen Schilder im Kassenbereich darauf hin.

https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article229816123/Bargeld-abgelehnt-Duerfen-Geschaefte-die-Cash-Zahlung-verweigern.html

Also grob zusammengefasst: Prinzipiell sollte Bargeld überall angenommen werden. Dein Geschäftspartner kann Bargeld aber VOR Kaufabschluss ablehnen. Somit gibt es faktisch kein Recht darauf, mit Bargeld zahlen zu können.

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Ja, denke ich. Es wurde ja auch in der Vergangenheit über Übergriffe auf AfD-Politiker ausführlich berichtet, siehe z.B. die Berichterstattung zur Andreas Jurca.

Ist auch nur richtig so, Angriffe auf politisch engagierte Menschen, egal welcher Partei sie angehören, sind in unserer Demokratie absolut nicht zu tolerieren!

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https://www.gamechampions.com/de/crossplay/sea-of-thieves/#:~:text=Wie%20man%20Crossplay%20in%20Sea%20of%20Thieves%20einrichtet&text=W%C3%A4hlen%20Sie%20entweder%20%22Galeone%22%20oder,k%C3%B6nnen%2C%20unabh%C3%A4ngig%20von%20deren%20Plattform.

Wählen Sie im Hauptmenü 'Abenteuer'.
Wählen Sie entweder "Galeone" oder "Brigantine" (je nachdem, wie viele Freunde teilnehmen).
Wählen Sie die Option "Geschlossene Mannschaft".
Sie sehen dann eine Option, mit der Sie andere in Ihre Crew einladen können, unabhängig von deren Plattform.
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Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird. Da bist du aber wohl auf jeden Fall drüber...

Wie läuft das Verfahren nach einem Diebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben.

2. Bei einem Ladendiebstahl müsstest du eine Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Ggf. verlangt hier der Betreiber ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr, ich denke jedoch eher nicht.

3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot nochmal in den Club, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch. 

4. Wegen der Anzeige: Ggf. kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst. Vermutlich wirst du aber eher vorgeladen. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.

Ob du bei einer schriftlichen Äußerung antwortest oder nicht, ist allein dir überlassen. Ich mein aber, dass es sicher nicht schaden würde, sich zu entschuldigen und drauf hinzuweisen, dass du ja vor Ort kooperativ warst etc... um deinen guten Willen zu zeigen.

5. Die Konsequenzen sind von vielen Faktoren abhängig: Wie alt bist du, bist du vorbestraft etc.? Sagen wir mal, du bist Ersttäter: Unter 18 bestimmt, unter 21 wird vermutlich das Jugendstrafrecht angewandt. In dem Fall würde ich vermuten, dass es auf ~50 Sozialstunden rausläuft, ggf. eine verpflichtende Alkoholberatung. Im Erwachsenenstrafrecht wird es vermutlich auf einen Strafbefehl rauslaufen. Da tippe ich auf eine mittlere dreistellige Summe, ca. 500-600€.

6. Wenn du den Strafbefehl nicht annimmst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wird es wohl ebenfalls auf eine Geldstrafe rauslaufen. Eine Freiheitsstrafe wirds nicht geben.

7. Dein Arbeitgeber wird davon nichts erfahren!

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin (solange du Ersttäter bist und nicht zu mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wirst), wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe fällt eher niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

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Das funktioniert so nicht.

Du kannst nicht einfach mitkommen und als Zeuge aussagen - sowas hätte schon längst, am besten bei der polizeilichen Vernehmung, geklärt werden müssen und sei es nur, wenn der Beschuldigte sagt "Ich will mich nicht zum Sachverhalt äußern, aber ich möchte, dass ahmad107 als Zeuge vernommen wird."

Also was könnt ihr jetzt noch machen: Entweder bei der zuständigen Polizei, oder besser, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bescheid geben, dass du als Zeuge einvernommen werden möchtest.

Deine Eltern müssen dafür nicht mitkommen.

Sollte dein Kumpel unter 18 sein, wird nach dem Jugendstrafrecht und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

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Verkehrsordnungswidrigkeiten würden vor Erlass eines Bußgeldbescheides nach 3 Monaten, nach Erlass eines Bußgeldbescheides nach 6 Monaten verjähren.

So wie du das beschreibst, ist es aber eine Vertragsstrafe, da es scheinbar ein Privatparkplatz war (sonst würde ja keine Firma diesen überwachen): Hier beträgt die Verjährung drei Jahre nach dem Jahr, in dem der Verstoß begangen wurde, in deinem Fall also am 31.12.2026.

Schau mal hier, insbesondere Punkt 3, ob alle Vorschriften eingehalten wurden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016

Wenn ja, wirst du aus der Nummer nicht rauskommen...

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Also, über 1,1 Promille spricht man von der "absoluten Fahruntüchtigkeit", ab 0,3 Promille könnte die "relative Fahruntüchtigkeit" eintreten, jedoch nur mit Ausfallerscheinungen - so oder so sind wir im §316 StGB:

§ 316 StGB
Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Da bist du mit dabei.

Die Folgen erfahrungsgemäß nach vielen, vielen bearbeiteten Trunkenheitsfahrten:

  • Führerscheinentzug - hast du nicht, also "zunächst egal"
  • Geldstrafe ~45 Tagessätze, also ~ 1 1/2 Nettomonatsgehälter (tritt bei dir nicht ein, da du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wirst, welches keine Geldstrafe enthält, daher...)
  • Vermutlich um die 80-120 Sozialstunden
  • Bei über 1,6 Promille auf jeden Fall eine MPU
  • Bei über 1,1 Promille auf Grund deines Alters vermutlich auch MPU
  • Mindestens 9 Monate eine Sperre bzgl. der Erteilung einer Fahrerlaubnis - dürfte auf Grund deines Alters vermutlich eher 2 Jahre lang sein

Hinzu kommen ~250€ Auslagen, Arztkosten für die Blutentnahme, Blutuntersuchung im Labor etc.

 Es gab ein Notfall deswegen musste ich fahren.

Wenn es wirklich ein Notfall im Sinne des StGB war, dann hättest du ggf. einen Rechtfertigungsgrund und somit wäre die Trunkenheitsfahrt nicht strafbar.

 34 StGB
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden

In wie weit das bei deiner Trunkenheitsfahrt zutrifft, wird der Richter beurteilen. Ich persönlich wüsste kein realistisches Szenario, bei dem der §34 StGB bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem E-Roller einschlägig wäre...

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Da du keine weiteren Angaben gemacht hat, sind nachfolgende Berechnungen nur mal Pi mal Daumen:

10€ die Stunde Nettolohn, sind 1600€ im Monat Netto, bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche.

Das sind dann bei Steuerklasse 1 2216€ Brutto im Monat, entspricht einen Stundenlohn von 13,85€ brutto.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,41€ brutto. Das heißt, du wirst über 10% über dem Mindestlohn bezahlt...

ist da Abzocker?

Sollte dann selbst beantwortend sein...

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Eine Handyauswertung mit bekannten Sperrcode dauert bei uns hier aktuell 4-6 Monate, ohne bekannten Sperrcode gerne mal ein Jahr.

Solange die Handys als Beweismittel dienen, werden sie in der Regel nicht vor einer Gerichtsverhandlung herausgegeben.

Gegenstände können durch die Polizei sichergestellt werden, wenn sie:

a) Als Beweismittel dienen (§94 StPO). Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden diese wieder herausgegeben, außer der Eigentümer verzichtet bei der Sicherstellung auf Rückgabe (dies wird im Sicherstellungsverzeichnis vermerkt und vom Eigentümer unterschrieben). In dem Fall wird der Gegenstand nach Beendigung des Verfahrens wieder herausgegeben.

b) Wenn sie der Einziehung unterliegen. Das ist bei Tatmitteln der Fall. Ein Beispiel: Der Bankräuber fährt mit seinem Auto zu einer Bank, überfällt diese mit einer Pistole und flüchtet anschließend wieder mit seinem Auto. In dem Fall wir das Auto und die Pistole eingezogen, da diese maßgeblich dafür benötigt wurden, um die Straftat zu begehen. Die Gegenstände werden also NICHT mehr herausgegeben.

c) Wenn die Gegenstände dem Verfall unterliegen, also der "Mehrwert" aus einer Tat sind. Gleiches Beispiel wie gerade. Der Täter erbeutet 25.000€ Bargeld und einen Goldbaren, der zufällig in der Bank rumlag. Sowohl das Bargeld, als auch das Gold sind "Produkte der Tat" und unterliegen damit dem Verfall. Die Gegenstände werden als NICHT mehr herausgegeben.

Warum in deinem Fall der Kollege behauptet hatte, dass dein Handy schon in einer Woche wieder zum abholen ist, kann ich nicht sagen, jedoch zumindest mutmaßen: Er dachte vermutlich, dass ein Blick auf das Handy und auf die Benutzeroberfläche reicht, um etwaige strafbare Inhalte zu erkennen. Entweder hat er dann etwas gefunden und das ganze muss jetzt forensisch gesichert werden - das dauert, oder er hat keinen Zugriff auf das Handy und muss das ganze jetzt forensisch sicher - s.o. ;-) (Oder die Staatsanwaltschaft will, dass eine komplette Sicherung durchgezogen wird oder oder oder...)

Ich habe mal gehört, dass ein Freund sein Handy nie wieder bekommen hatte

Möglich, siehe Antwort a) und b)

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Das wäre der sogenannte "Nachtrunk", weswegen dann eine "zeitversetzte Blutentnahme" angeordnet wird.

Das heißt, der exakte Zeitpunkt der Fahrt wird dokumentiert, ebenso wenn nachvollziehbar, die Zeit des letzten Konsums.

Dann gehts zur Blutentnahme. Dann eine halbe Stunde warten, dann noch einmal eine Blutentnahme. Auf Grund der unterschiedlichen Werte kann das Labor eine gerichtsverwertbare Rückrechnung durchführen, wie der Alkoholgehalt zum Zeitpunkt der Kontrolle war.

Sprich: Man gewinnt nichts, wird einmal mehr gestochen und muss natürlich die erhöhten Labor- und Blutentnahmekosten zahlen... nur mäßig sinnvoll also :D

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nunja ich will davon kein schaden psychisch tragen ,

Etwas spät, oder?

Ich sag dir das gleiche, wie alle anderen unter allen deinen Fragen schreiben: Hol dir professionelle ärztliche Hilfe! Du leidest ganz massiv unter einem Verfolgungswahn!

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Maximal 3 Monate. Aber dürfte irrelevant sein, es gibt (endlich) ein sehr praxisnahes Urteil, dass das "Umlagern" des Mobiltelefons während der Fahrt KEIN Verstoß nach der StVO ist! (OLG Karlsruhe vom 18.04.2023, 1 Orbs 33 Ss 151/23).

Also selbst wenn was kommen sollte "Runtergefallen, umgelagert, ende." Das mit dem Lied würde ich nicht erwähnen, das wäre wieder "Benutzen"...

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§ 176 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Daher meine Nachfrage, wie alt du bist.

Ist deine Freundin fast 14 und du gerade erst 15 geworden, bleibt es zwar ein sexueller Missbrauch von Kindern, aber das Gericht würde vermutlich von einer Strafe absehen.

Ist deine Sexualpartnerin erst 11 und du 28 schaut die Sache natürlich komplett anders aus.

Also, was würde in deinem konkreten Fall passieren? Solange sie freiwillig mit dir schläft, du sie nicht nötigst oder sonst was, kannst du ggf. dafür zwar angezeigt werden, das Gericht würde aber wohl von einer Strafe absehen...

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Das ist wohl das neueste Gesetz schaut mal

Nein, das ist kein Gesetz.

Um gleich mal auch deine ganzen anderen Fragen zu beantworten:

  • Ließ mehr als nur die Überschrift!
  • Versuche zu verstehen, was du ließt!
  • Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, informiere dich zuerst drüber

Und wenn du das alles gemacht hast, kannst du vielleicht anfragen, Meinungen zu deinen Behauptungen zu erfragen. Bis dahin sind das aber einfach falsche Aussagen, die wirklich peinlich sind zum Lesen...

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Ausdauer sowie Bankdrücken liegt mir nicht besonders.

Ging mir genau so - ist aber beides machbar. Ich hab tatsächlich damals einfach meinen Sportlehrer von der Schule gefragt, ob ich Nachmittags die Sporthalle zum Training hernehmen kann und hab dann da meine Runden gedreht und mit Gewichten geübt. War kein besonders guter Sporttest, aber hat gereicht.

Schriftliche Prüfungen:

https://www.amazon.de/Einstellungstest-Polizei-Bayern-Auswahlverfahren-Sprachbeherrschung/dp/3956241207/ref=sr_1_1?dib=eyJ2IjoiMSJ9.ro9KkGetpjUTKzO2EyHROwglEaBxHEVvb15hQjcexVzIng0l4fmF9ER_7P0MR7_YTDB2qyDhTMDrNyujgZfotnmwCrMnrTDg_61l3mPmcKp9gpiyqAqpWeoovdJq2O_Zfa09Dpp4c9jgRXbPVK048OW5ghus5sjlDHLSA2twM4dbfoS2jor6o7e6Yfqifhg_yt0Vl7H7-ORH4LRrKwkj1DwNjgGCZIYagE5KRqoE_no.trfLx1jgScCswr402z_WxxtBW5884QthI7kXXbOU61s&dib_tag=se&keywords=einstellungstest+polizei+bayern&qid=1712749942&s=books&sr=1-1

Da sind aber auch Fragen für den Direkteinstieg 3. QE dabei. Aber ist ja nicht tragisch, die auch mal gesehen zu haben.

Ansonsten wirfts die meisten Anwärter tatsächlich NICHT beim Sport- oder schriftlichen Test raus, sondern im Einzel- und Gruppengespräch! Die würde ich tatsächlich mit Eltern/Geschwister/guten Freunden trainieren!

Gruppengespräch: Da ist das WAS ihr sagt eigentlich scheißegal! Wichtig ist, dass JEDER was sagt und ca. gleich viel. Das ist die große Crux! Du hast da unsichere 15 jährige Mädchen und 30 jährige Späteinsteigersoldaten und alles dazwischen in so einer Gruppe drin. Zum Schluss soll jeder gleich viel gesagt haben. Das heißt, wenn einer ständig labert, wird von dir erwartet, dass du dem sagst "Danke Kollege XYZ, deine Meinung zum Thema war sehr hilfreich, aber vielleicht sollten wir noch versuchen andere Sichtweisen mit einzubringen." Und dann der krönende Abschluss, dass du den, der noch nichts gesagt hast ansprichst "Kollegin ABC, deine Gedanken sind sicher auch hilfreich, wie würdest du das Problem denn angehen?"

Wie gesagt, da geht es nicht drum, WAS ihr sagt, sondern WIE ihr als Gruppe kommuniziert. Mega schwierig, weil du die ganzen anderen ja noch nicht kennst. Aber da ist es ganz einfach: Alle fallen durch oder alle bestehen!

Im Einzelgespräch einfach nie vergessen: DU bist kein Superheld! Ich hatte damals z.B. die Frage "Du gehst um 05:30 Uhr in der Früh nach dem Feiern heim und siehst, wie eine Gruppe Jugendlicher eine Telefonzelle randaliert. Was machst du?"

Ganz falsche Antwort: Ich zerleg die im Alleingang!

Bessere Antwort: Ich schau, dass ich die Polizei verständige und schau, dass ich die Täter nicht aus den Augen verliere, ohne mich selber in Gefahr zu bringen.

Beste Antwort: Hm, um die Zeit sind vielleicht schon wieder Fußgänger auf den Weg in die Arbeit unterwegs. Wenn da einer da ist, bitte ich ihn, die Polizei zu verständigen - das sollte kein Problem sein, die meisten Leute ein Handy dabei haben und somit die Telefonzelle nicht benutzt werden muss (kein Mensch benutzt noch eine Telefonzelle, aber einfach wichtig, dass du zeigst, dass du kapiert hast, dass diese Option gerade nicht zur Verfügung steht!). Und ich versuche in der Zwischenzeit nach Möglichkeit, Beweise zu sichern, in dem ich ein Video mit dem Handy mache oder mir die Personen möglichst genau einpräge, um diese im Nachgang beschreiben zu können.

Sowas in die Richtung...

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Also deine Verteidigungsstrategie ist, dass nur geradeaus rot gewesen wäre, du aber von der Mittelspur (also der Geradeausspur) fälschlicherweise links abgebogen bist, was du gar nicht gedurft hättest?

Dann bleibt es ein Rotlichtverstoß, aber dir wird noch Vorsatz unterstellt, also das Bußgeld verdoppelt.

Gibt genau zu diesem Beispiel ein Grundsatzurteil vom BGH 30.10.1997, 4 StR 647/96.

Da gings drum, dass die Autofahrerin auf der Linksabbiegerspur bei Rot hielt, dann sich umentschied und gerade aus weiter fuhr - geradeaus wäre grün gewesen.

Das OLG Brandenburg hat den vom Amtsgericht angenommenen vorsätzlich begangenen Rotlichtverstoß bejaht (§ 37 Abs. 2, § 49 Abs. 3 StVO) (14.4.2022, 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).

Also mit dieser "Verteidigungsstrategie" wirst du das doppelte zahlen, weil Vorsatz...

Edit: Hier der Wortlaut der Urteilsbegründung:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten Linksabbieger-Fahrstreifen in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage Rot zeigt, handele auch dann ordnungswidrig, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiterfahre
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Ich hatte auch geplant, früh Vater zu werden. War dann doch schon 30 beim ersten Kind, jetzt hab ich drei Kinder und bin 36 :)

Für meine Frau und mich war es so perfekt. Wir sitzen beide fest im Berufsleben, haben ein Eigenheim, müssen nicht jeden Cent umdrehen, haben Zeit für die Kinder und können ihnen auch immer wieder mal was Interessantes bieten...

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