Muß Bargeld überall akzeptiert werden?
Bargeld ist ja das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.
Muß es überall akzeptiert werden oder kann ein Geschäft auch sagen, das man nur mit Karte bezahlen darf?
7 Antworten
Das akzeptierte Zahlungsmittel ist Sache der vertraglichen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn entweder der Verkäufer kein Bargeld annehmen will oder der Käufer nicht mit Bargeld zahlen möchte, kommt halt kein Vertrag zustande.
Das gesetzliche Zahlungsmittel spielt nur dann eine Rolle, wenn bereits eine Schuld besteht, aber kein bestimmtes Zahlungsmittel vereinbart bzw. ausgeschlossen wurde. In solchen Fällen kann die Annahme von Bargeld nicht abgelehnt werden.
Jein. Bargeld muss akzeptiert werden, außer man vereinbart es vorher mit dem Kunden so. wenn also zB an einem Geschäft oder Restaurant ein deutliches Schild "nur Karte" steht, dass der Kunde sieht bevor er hereinkommt und es damit akzeptiert, dann würde ich sagen, dass das eine rechtsgültige Vereinbarung ist und beide Parteien sich entschieden haben, auf Bargeld zu verzichten.
Dann schreibt der Laden halt eine Rechnung und man überweist den Betrag als Kunde später.
Wobei dein Szenario ein absolutes Ausnahme Szenario ist. Da kannst du auch fragen: Was passiert, wenn man bar zahlen will, aber einem vorher das Bargeld gestohlen worden ist, ohne dass man es merkt. Das ist genauso selten wie der Ausfalls des Terminals.
Ich hatte neulich das Problem, das ein Kartenterminal ausgefallen ist - gottseidank hatte ich genügend Bargeld dabei.
Diese Situationen will man einfach nicht haben - und deshalb bin ich dagegen, wenn ausschließlich nur noch Kartenzahlung angeboten wird.
Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es ihnen überlassen, miteinander andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese reicht Beermann zufolge vom Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen bis zur Festlegung einer bestimmten Zahlungsart.
Kunden müssen bei Ablehnung von Bargeld informiert werden
Im Prinzip kann ein Laden oder Restaurant so die Annahme von Bargeld komplett ausschließen. Nutzen Geschäfte solche Regeln, haben sie darauf aufmerksam zu machen.
„Der Kunde muss vor Kaufabschluss über die Zahlungsbedingungen informiert werden“, unterstreicht Ulrich Binnebößel vom Handelsverband HDE. Meistens weisen Schilder im Kassenbereich darauf hin.
Also grob zusammengefasst: Prinzipiell sollte Bargeld überall angenommen werden. Dein Geschäftspartner kann Bargeld aber VOR Kaufabschluss ablehnen. Somit gibt es faktisch kein Recht darauf, mit Bargeld zahlen zu können.
Ich finde das schon etwas "kriminell", denn dann wird der Kunde dazu gezwungen, bei Zahlungsanbietern einen Vertrag abzuschließen und z. b. eine Kreditkarte haben zu müssen, die er evtl. aus Bonitätsgründen gar nicht bekommen kann.
Nein, wieso denn? Du kannst dir doch deinen Vertragspartner aussuchen? Ich fände es kriminell, wenn man einem Vertragspartner vorschreibt, wie er seine Rechtsgeschäfte zu erledigen hat...
Du kannst dir doch deinen Vertragspartner aussuchen?
Wenn das aber z. B. nicht geht, weil es der einzige Vertragspartner ist, den ich mir aussuchen kann (z. B. die Toilette auf der Rastanlage?)
1.
Ich fände es kriminell, wenn man einem Vertragspartner vorschreibt, wie er seine Rechtsgeschäfte zu erledigen hat...
2. könnte ich mir vorstellen, dass der Betreiber der einzigen Autbahntoilette als Grundversorgerleister zählt, welcher Bargeld nicht ablehnen darf, siehe z.B. hier
https://www.ecb.europa.eu/euro/cash_strategy/cash_role/faqs/html/index.de.html
Ja, zumal viele es auch draußen dran schreiben. An Tankstellen kannst du auch lesen, dass die keine 2-und 500er-Scheine annehmen.
Nein.
Und Bargeld ist nicht gesetzliches Zahlungsmittel, sondern zB der Euro… ob Bar- oder Giralgeld ist irrelevant.
Genauso wie man Cash-only machen darf, geht Card-only.
Zitat: https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
"Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."
Art. 128 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Bezieht sich also darauf, dass man nur Banknoten mit Genehmigung drucken darf und die nicht mit Dollar, Schilling oder Lira als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Giralgeld ist halt kein gesetzliches Zahlungsmittel - ob Du für das Guthaben auf deinem Konto Euro Banknoten bekommst oder nicht, ist dann eine andere Frage, denn Bankguthaben muß nicht zu 100% von den Banken vorgehalten werden, denn die verleihen das Geld ja auch ...
Was Du auf deinem Kontoauszug siehst ist ja auch nur die Forderung, die du gegenüber der Bank hast.
Das meiste Geld ist Giralgeld, weil es eben genauso Euro sind… die einzige Vorgabe ist Euro, nicht in welcher Form, sondern die Währung ist entscheidend. Man hat weder ein Anrecht auf Bargeldzahlung, noch eines auf elektronische.
Und Bargeld ist ein bedrucktes Stück Baumwolle, dem Wert zugeschrieben wird, abgesehen von Materialwert gibt’s also null Unterschied. Es ist eine Zahl, ob die analog oder digital dargestellt wird, ist irrelevant.
Nope, Zentralbankgeld existiert ausschließlich auf Konten bei der Zentralbank oder eben in Form von Euro-Banknoten. Geschäftsbanken können kein Zentralbankgeld "erschaffen".
Geschäftsbanken bekommen Euro-Banknoten glaube ich nur, wenn sie Zentralbankgeld von ihrem Konto bei der EZB/Bundesbank abheben.
Damit kann dem Kunden gegenüber aber ein unzumutbarer Nachteil entstehen, wenn die Kartenzahlung z. B. aus technischen Gründen im Moment nicht funktioniert. Was dann?