Strafe?

4 Antworten

Das funktioniert so nicht.

Du kannst nicht einfach mitkommen und als Zeuge aussagen - sowas hätte schon längst, am besten bei der polizeilichen Vernehmung, geklärt werden müssen und sei es nur, wenn der Beschuldigte sagt "Ich will mich nicht zum Sachverhalt äußern, aber ich möchte, dass ahmad107 als Zeuge vernommen wird."

Also was könnt ihr jetzt noch machen: Entweder bei der zuständigen Polizei, oder besser, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bescheid geben, dass du als Zeuge einvernommen werden möchtest.

Deine Eltern müssen dafür nicht mitkommen.

Sollte dein Kumpel unter 18 sein, wird nach dem Jugendstrafrecht und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Ohne persönliche Vorladung bist du nur Zuschauer und kein Zeuge.

Falls es um Jugendstrafrecht geht, findet die Verhandlung auf jeden Fall ohne Zuschauer statt.

Dafür brauchst du deine Eltern nicht.

Grundsätzlich jedoch rate ich dir, deine Eltern zu informieren.

Ohne Zeugenladung darfst Du ggf. als Zuschauer mit dabei sein.

Idealerweise mit einem Erziehungsberechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn du als Zeuge aussagen sollst und willst, müsst ihr das auf jeden Fall v o r Beginn der Verhandlung klären, notfalls wenn die Sache aufgerufen wird. Der Richter oder die Richterin entscheidet dann, ob du als Zeuge gehört wirst - das kommt darauf an, ob du wirklich etwas zur Sache aussagen kannst. Besser ist es, das vorher (zB telefonisch) zu klären. Auf keinen Fall solltest du dich in den Zuhörerbereich setzen, bevor das geklärt ist, da Zeugen vor ihrer Vernehmung der Verhandlung nicht beiwohnen dürfen.

Deine Eltern brauchst du weder als Zuhörer noch als Zeuge, schaden tut es natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig