Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum
schimmel in der garage durch undichtes dach

mahlzeit.

Ich bin seid 11.2012 mieter einer Garage. anfangs war alles ok . einen monat später regnete es immer durch die Dacheindeckung ( bitumenbahn undicht)

Ich hab darauf sofort meinen Vermieter bescheidgegeben das es dies im Frühjahr reparieren wollte. Ich stimmte dies zu da die wetterlage ja nichts anderes zuließ ( ich bin selber dachdecker deswegen ist das schweißen einer bitumenbahn im winter nicht vorteilhaft)

Vor ca 1 Monat sprach ich meinen vermieter nochmals an warum denn bis heute nichts passiert ist worauf er keine antwort wusste...

2 tage später ist er in den baumarkt gefahren und hat sich die billigste pappe gekauft die es wohl auf den markt gibt.

Urteil .... Dach immernoch undicht , Auto was in der garage STEHT ( ja es steht seid mietbeginn in der garage und wurde nicht gefahren od sonstwas) Schimmelt und rostet du die hohe luftfeuchtigkeit vor sich hin .

Ich selber hätte es ja selber reparieren können aber wieso ? Ich zahle die ganzen Materialkosten etc und sehe davon keinen penny...

Heute hab ich ihn angesprochen und ihn nochmal auf die dringlichkeit des bevorstehenden winter hingewiesen wobei er mir sagte das er morgen ( 22.11.13) eine Plane aufs dach bringt und es soll dann ja 100 % dicht sein... habt ihr schonmal planen auf den dach gesehen ?

nun meine eigendliche frage...

kann ich meinen vermieter auf schadensersatz verklagen? das auto ist mit schimmel überzogen ... Sitze , Lenkrand Amaturenbrett

gelüftet wird 24h am tag durch ein gitter in der holztür

Danke das ihr euch das durchgelesen habt und vllt sogar antworten werden

mfg martin

Auto, Schadensersatz, Schimmel, Garage, Dach, undicht
Rechtliche Frage zum Thema "Nachbar versorgt Garage mit Strom"

Hallo, habe folgendes Problem:

Mein Mann und ich haben vor ca. 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft. Die Stromversorgung der Garage bzw. die Stromversorgung aller anliegenden Garagen läuft über einen Nachbarn. Dies auch schon seit ca. 20 Jahren.

Da wir direkte Nachbarn sind und nicht immer bei allem die gleiche Meinung vertreten, benutzt er die Tatsache, dass er unsere Garage ebenfalls mit Strom versorgt als Druckmittel. Da wir auch auf Strom in der Garage gut verzichten könnten, stellt dies für uns kein so großes Problem dar. Allerdings haben wir einen elektrischen Garagentoröffner, der, falls er den Strom zur Garage kappen würde, dafür sorgt, dass wir von außen nicht mehr in die Garage reinkommen.

Meine Fragen wäre nun:

  1. Kann er uns einfach ohne irgendeine Benachrichtigung den Strom abstellen (Der Strom ist bis Ende April/ Anfang Mai 2014 schon bezahlt!!!!) ?

  2. Falls er den Strom abstellt, ohne uns zu benachrichtigen, und der generelle Zugang zur Garage bzw. zum Auto nicht mehr möglich ist, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir auf ihn einzuwirken (wenigstens für einen kurzen Zeitraum) den Strom wieder zu aktivieren, um den elektrischen Garagentoröffner zu entfernen?

  3. Da im Extremfall wir weder Zugang zur Garage noch zu unserem Auto hätten, falls er den Strom ohne Vorankündigung abstellen würde, hätten wir dann die Möglichkeit uns an die Polizei zu wenden, die unseren Nachbarn dazu bewegen, den Strom kurzzeitig zu aktivieren, um eben halt an das Auto/ ins Innere der Garage zu kommen???

Für Antworten bin ich sehr dankbar,

mfG

sarafari

Garage, Nachbarn, Nachbarschaft, Streit, Stromversorgung

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