Eigenbedarf Garage und Wohnung

9 Antworten

Wenn die Garage Teil des Wohnungsmietvertrages ist, kannst du sie nicht separat kündigen.

Einen "Eigenbedarf" nur für die Garage kannst du auch nicht anmelden.

Du kannst aber wegen nicht genehmigter Untervermietung fristgerecht kündigen.

Die Frage wurde bereits mehrfach beantwortet. Einzelkündigung ist nicht möglich, wenn ein Mietvertrag für Wohnung und Garage zusammen besteht. Kündigung der Garage wegen unerlaubter Weitervermietung oder Überlassung ist möglich.

du kannst die garage nur separat kündigen, wenn sie nicht bestandteil des whg.-mietvertrages ist. vllt hast du die möglichkeit, wenn die garage ohne deine zustimmung dritten überlassen wird, diese gesondert zu kündigen.

aber so, wie mieter im mieterschutzbund sind, könntest du dich ebenfalls ´organisieren´ und dem grundeigentümerverein beitreten; dort bekommst du u.u. umfassendere und rechtsverbindlichere antworten als hier. und im rechtsstreit eine kostengünstigere unterstützung als wenn du allein herumwurstelst.

zu deinem ´garagenbedarf´ und wenn du die vermietungs-arie nicht in frieden regeln kannst und die rechtslage nicht weiter untersuchen willst: miete dir doch selber eine. damit gehst du allem aus dem weg. allerdings, bei den monatl. preisen, die du genannt hast, hast du dafür schon den jahresbeitrag für den grundeigentümerverein raus...:o) ich habe durch den (kostenlosen!) rat dieses verbandes schon 4-5-stellige beträge gespart. interessant ist das auch in bezug auf den geplanten whg.-verkauf und allen damit verbundenen/ geplanten schritten.

hierzu: da du ja schon einen zeitplan für den verkauf und die vorherige modernisierung hast (und die zeit der käufer-aquise muss ja auch miteingerechnet werden), kannst du ihnen fristgerecht kündigen. bei einem mietverhältnis, das länger als 8 jahre dauert, beträgt die kündigungsfrist für vermieter 9 monate. entsprechend kannst du dir das ausrechnen und denen kündigen. da brauchst du keinen eigenbedarf anmelden, sondern löst das mietverhältnis sauber auf.

für all das gibt es aber auch das gute alte google oder noch älter: die neueste ausgabe (buch!) des vermieterleitfadens. ich selbst bin da bequem und hole mir telefonisch den kostenlosen rat meiner grundeigentümervereins-anwälte.

Wenn die Gerage gemeinsam mit der Wohnung in einem Vertrag vermietet ist, dann hast du keine Chance die Gerage selbst zu nutzen, es sei denn der Mieter ist mit einer Änderung des Mietvertrages (Herausnahme der Gerage) einverstanden.

Eingebedarfskündigung wegen der Garage ist nicht zulässig. Da gibt es enge gesetzliche Grenzen. Du müsstest schon selbst einziehen oder enge Familienangehörige. Wenn du aber in 2 Jahren verkaufen willst, dann ist das ein vorgeschobener Grund und falls das die jetzigen Mieter mitbekommen, müsstest du ggf. mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Bleibt noch die Kündigung wegen Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung - aber das ist auch schwierig und du solltest dir anwaltlichen Rat dazu einholen, ob es Sinn macht, diesen Weg zu gehen.

Die Garage scheint Dir wichtiger zu sein als die Wohnung. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Mietvertrag lesen könnte Klarheit bringen.

Wohnraummietvertrag inkl. Garage - nix Kündigung Garage extra

Nur Kündigung des Vertrages gesamt.

Wegen Eigenbedarf ist das natürlich möglich.

Muß aber sehr genau begründet sein.

Eigenbedarf weil das arme Cabrio draußen stehen muß ist natürlich kein Eigenbedarf.

[Ironie on] Ach ich vergaß. Bei manchen Leuten ist das geliebte Auto ein naher Familienangehöriger [Ironie off]