schimmel in der garage durch undichtes dach
mahlzeit.
Ich bin seid 11.2012 mieter einer Garage. anfangs war alles ok . einen monat später regnete es immer durch die Dacheindeckung ( bitumenbahn undicht)
Ich hab darauf sofort meinen Vermieter bescheidgegeben das es dies im Frühjahr reparieren wollte. Ich stimmte dies zu da die wetterlage ja nichts anderes zuließ ( ich bin selber dachdecker deswegen ist das schweißen einer bitumenbahn im winter nicht vorteilhaft)
Vor ca 1 Monat sprach ich meinen vermieter nochmals an warum denn bis heute nichts passiert ist worauf er keine antwort wusste...
2 tage später ist er in den baumarkt gefahren und hat sich die billigste pappe gekauft die es wohl auf den markt gibt.
Urteil .... Dach immernoch undicht , Auto was in der garage STEHT ( ja es steht seid mietbeginn in der garage und wurde nicht gefahren od sonstwas) Schimmelt und rostet du die hohe luftfeuchtigkeit vor sich hin .
Ich selber hätte es ja selber reparieren können aber wieso ? Ich zahle die ganzen Materialkosten etc und sehe davon keinen penny...
Heute hab ich ihn angesprochen und ihn nochmal auf die dringlichkeit des bevorstehenden winter hingewiesen wobei er mir sagte das er morgen ( 22.11.13) eine Plane aufs dach bringt und es soll dann ja 100 % dicht sein... habt ihr schonmal planen auf den dach gesehen ?
nun meine eigendliche frage...
kann ich meinen vermieter auf schadensersatz verklagen? das auto ist mit schimmel überzogen ... Sitze , Lenkrand Amaturenbrett
gelüftet wird 24h am tag durch ein gitter in der holztür
Danke das ihr euch das durchgelesen habt und vllt sogar antworten werden
mfg martin
8 Antworten
Hallo,
auch wenn die undichte Garage ärgerlich ist, glaube ich nicht, dass der Vermieter für den Schaden haften muss. Natürlich kannst du eine Mietminderung verlangen und versuchen, die Materialkosten zurück zu bekommen. Für Schadenersatz dafür, dass das Auto in der schadhaften Garage zu Schaden gekommen ist, fehlt dir jedoch m.E. die rechtliche Grundlage (das ist wie in der Wohnung: du kannst deine Miete bei Feuchte-/Schimmelschäden bis zu einhundert Prozent kürzen, aber wenn du deine Möbel dort stehen lässt und die dann beschädigt sind, muss deine eigene Hausratversicherung einspringen.)
Aber das undichte Dach dürtfe nicht der alleinige Grund für dein beschriebenes Thema sein. Selbst wenn dadurch Regenwasser in die Garage kommt, musste die Nässe durch ausreichende Lüftung wegtrocknen. Ich habe mein Auto schließlich auch immer in der Garage stehen - und benutze es fast täglich. Ich bringe dadurch bei Regen oder im Winter mehr als genug Nässe (Regenwasser auf dem Auto, Schneematsch auf und unter dem Auto) in die Garage, ohne die von dir beschriebenen Schäden zu haben.
Ohne deine Garage zu kennen, denke ich, du hast ein ganz anderes Problem, nämlich fehlende Querlüftung! Es reicht nicht, ein Gitter in der Holztür zu haben, sondern du brauchst entgegengesetzt auch eine Lüftungsöffnung in der Rückwand (wenn das Gitter im Tor unten ist, dann in der Rückwand oben). Dadurch entsteht ein ständiger Luftzug, ähnlich wie im Kamin und der entfeuchtet deine Garage. Weitere Tipps zu dieser Thematik findest du unter http://www.omicroner-garagen.de/betongaragen/betongaragen-bel%C3%BCftung.php.
Viele Grüße ... und viel Erfolg bei der Auseinandersetzung mit dem Vermieter.
Du solltest dir einen Anwalt suchen. Der Vermieter ist verpflichtet die Garage instand zu halten. Ohne Anwalt und Gutachter sehe ich keine Chance, aber mit sehe ich Chancen.
Da du den Schaden ja auch selbst verursacht hast, indem du dein Auto in der nassen Garage monatelang wissentlich untergebracht hast, steht dir kein Schadenersatz zu.
Du hättest ja jederzeit kündigen können, in diesem Fall sogar fristlos.
Ich bin davon ausgegenen das er dies schon lange erledigt hat . immer sommer waren ja keine spuren / Luftfeuchtigkeit zu sehen
erst jetz wo das wetter wieder losging hab ich es mitbekommen und ihn dies sofort mitgeteielt
Kannst deinem Vermieter den Link weitergeben: http://www.garagenmodernisierung.de/renovierung/innenraumrenovierung.html
Die sind Profis für die Abdichtung von Garagen und machen keinen Pfusch so wie er!!! Bevor er sie noch ganz zerlegt ... :-P
Wenn die Undichtigkeit als Ursache für die Schimmelbildung feststeht, dann haftet der Vermieter natürlich auch dafür.
Klar muss man es ihm nachweisen. Für Garagen gilt auch die EnEV nicht, dennoch muss die Mietsache frei von Mängeln sein. Schimmel ist definitiv ein Mangel und wenn das Dach undicht ist (schreibt er ja) kann er dem Vermieter hintenrein treten.
Das muss man ihm aber erst einmal nachweisen! Und für Garagen gilt die EnEV nicht! Und der Schimmel kann auch viele andere Ursachen haben als Kondensationsfeuchte! Und überhaupt:
Schimmel ist in Garagen nicht verboten!