Schimmel in der Garage, alle Gegenstände müssen entsorgt werden.
Ich bin Mieter in einem 4 Parteien Wohnhaus wo jeder seine eigene garage hat. Die Garage hat ein Flachdach und sind alle mit einander verbunden. Vor einiger zeit ist uns aufgefallen das durchs Dach sehr viel Wasser eintritt. Dem Vermieter habe wir dies mitgeteilt und er hat nach der Ursache gesucht ( warscheinlich ist das Dach undicht ). Bis jetzt scheint aber nicht viel passiert zu sein.
Nun zur eigentlichen Frage.... da ich nicht der Verursacher des Schimmels bin und der Vermieter anscheinend auch nicht in die Gänge kommt ( mehrere monate geht das nun so schon ), wer trägt die kosten für die Beseitigung der verschimmelten Gegenstände in der garage ( viele Kartons mit Cds/Dvds, Elektrogeräte, Bücher etc... ) und vorallem, muss der Vermieter Schadensersatz leisten für diese Gegenstände?
Wäre echt super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte :)
p.s. wenn ich nun härter gegen den Vermieter vorgehe kann dieser mich aber nicht einfach kündigen oder? ( selbst nicht mit der 3 monats-regel??? )
Greez :)
8 Antworten
Ich glaube Schadensersatz kannst du nicht geltend machen. Sobald ihr das eindringende Wasser bemerkt hattet, hättet ihr die Sachen auslagern sollen. Einen angemieteten Lagerraum oder ähnliches(wenn kein Keller zur Verfügung steht). Der Vermieter wurde ja von den Mietern informiert und hätte das Problem beseitigen können. Dann hätte er euch die Kosten für die anderweitige Unterbringung (die feuchte Garage kann ja nicht mehr genutzt werden) zum Teil erstatten müssen. Die Sachen einfach in der Garage zu lassen war ein wenig fahrlässig, weil ihr ja mit eventuellen Schäden hättet rechnen müssen. Zudem ist eine Garage streng genommen nur für Fahrzeuge gedacht und nicht als Lagerraum. Darauf hatte unser Vermieter uns damals beim Einzug schon aufmerksam gemacht. Im Zweifel einen Anwalt zu rate ziehen.
die wirklich trockene Garage(auch ohne Undichtigkeit) gibt es so gut wie nie.
Dann hätte er euch die Kosten für die anderweitige Unterbringung (die feuchte Garage kann ja nicht mehr genutzt werden) zum Teil erstatten müssen.
Für das Abstellen des Autos war die Garage trotz eindringender Feuchtigkeit immer noch uneingeschränkt nutzbar. Andere stellen ihre Autos im Freien ab.
Streng genommen war es sowieso verboten, andere Sachen, als Fahrzeuge in der Garage zu lagern. Wenn dennoch Hausrat darin gelagert wird, geht das auf eigenes Risiko, sofern nicht der Vermieter aufgrund der Feuergefahr und entsprechender Auflagen seitens seiner Versicherung sogar zum Entfernen des Krams hätte auffordern müssen.
Um ein Garagendach zu reparieren, braucht man nicht in die Garage. Da reicht die Information zur Undichtigkeit durch den/die Mieter und ein paar Beweisfotos.
Ein Flachdach ist auch nicht unbegrenzt dicht. Nach ca.15 Jahren kann man mit Undichtigkeiten rechnen, und das Dach muss saniert werden. Bei einigen Undichtigkeiten, wie du geschrieben hast, würde man auch nicht versuchen jede einzelne Undichtigkeit aufzuspüren(ausser bei Nor´treparaturen), sonder das ganze Dach sanieren.
Ob der Vermieter für beschädigte Sachen haften muss, kommt auf den Einzelfall und auch auf den Mietvertrag an. Oft ist es im Mietvertrag geregelt, in wieweit eine Garage auch zum Aufbewahren von Sachen genutzt werden kann. Normalerweise handelt es sich bei Sachen, die man in der Garage aufbewahrt, eher um "Gerümpel". Die meisten Garagen sind vom Klima her so schlecht, dass auch ohne Undichtigkeiten sehr hohe Luftfeuchtigkeit herschen kann. Also ist es immer ungünstig, Bücher in der Garage aufzubewahren.
Die Auffforderung zur Renovierung eines Garagendach ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund. Inwieweit der Mieter für die beschädigten Sachen haften muss, bzw. seine Versicherung, könntet ihr mit dem Mietverein abklären. Wenn ihr den Vermieter schon vor längeren darauf hingwiesen habt, hätte er zumindest eine Notreparatur machen müssen, denn ein Flachdach saniert man nicht unbedingt zwischen November und April.
Es sollten sich aber alle 4 Parteien zusammentun mit jedem weiteren Schriftverkehr dazu. Das macht euch stärker. Wenn ihr euch zusammentut wäre auch eine erste Info beim Rechtsanwalt günstiger, da geteilt durch 4. Wenn ihr einzeln dagegen vorgeht kann es passieren, dass 2 Parteien sagen:"ist doch alles nicht so schlimm..."
Ist es denn erlaubt, dort Dinge zu lagern? Grundsätzlich ist in einer Garage ja nur das Abstellen von Kfz und etwas Autozubehör erlaubt. Eine Zweckentfremdung kann sogar mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn es also gar nicht erlaubt ist, dort andere Dinge zu lagern, hast Du schlechte Karten. Liegt die Erlaubnis vor (was ich eher für unwahrscheinlich halte) - dürfte der Schaden über die Hausratversicherung gedeckt sein.
Das stimmt nicht ganz, eine Garage ist eine Kraftwagenanlage und da darf offiziell nichts gelagert werden. Es sei denn sie ist im Nutzungsplan so ausgewiesen das dort etwas gelagert werden darf. Ansonsten darf offiziell nur das Auto dort stehen.
Nein, du kannst für die dort gelagerten Gegenstände keinen Schadenersatz verlangen. Zum Einen ist die Garage kein Lagerplatz und zum anderen hättest du die Sachen ja längst rausnehmen können.
ganz bestimmt nicht du er muss dich sogar entschädigen wenn deine elektro geräte dadurch gelitten haben du musst aber auch beweisen das du es ihm gemeldet hat (schriftlich-email) und er sich nicht drum gekümmert hat
Naja, mitgeteilt wurde es ihm mündlich... woraufhin er unseren garten aufgebudelt und verunstaltet hat weil da das Abflussrohr der regenrinne der Garage langläuft und er dachte die sei verstopft ^^
Ich glaube fast, dass der Vermieter noch viel anderen Ärger mit Dir hat, wenn sogar die Ursachensuche, die nun mal das Aufgraben des Gartens im Herbst oder Winter erforderlich machte, von Dir als "Verunstaltung" wahrgenommen wird.
Weder CD's, noch Bücher, noch Elektrogeräte haben in einer Garage was verloren. Deshalb gibt es auch keinen Schadensersatz.
Wenn Du dennoch versuchst, Schadensersatz zu bekommen, kann er Dich deswegen nicht kündigen, aber er wird sich das gut merken und der Ärger schlägt sich dann vielleicht in einer baldigen Mieterhöhung nieder.
Ist nicht ganz richtig ;) Vor Gericht sollte eine Garage den selben Nutzgrund wie ein Keller haben ;)