Blickwechsel 15. September 2021
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Schon mal ein RTW geschrottet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Unfallrisiko für Fahrzeuge auf Einsatzfahrt ist geschätzt 8 x höher, als es normalerweise ist, denn man muss ja nicht nur die eigenen Künste, sondern auch die aller anderen in der Notfallsituation im Auge behalten... Ich selber habe im Zivildienst die eine oder andere Beule in einen RTW gefahren... sehr peinlich. Unfälle mit Personenschäden sind selten, kommen aber vor uns auch ich war bereits an der Rettung verunfallter Kollegen beteiligt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
IdefixWindhund 
Fragesteller
 15.09.2021, 19:50

Danke für die Antwort

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Nur mal mit der Feuerwehr. Das war Nachts in meinem Dorf wir waren zur Tragehilfe für den RTW angefordert. Ich war Fahrer von unserem MTW. Wir waren nur mit Blaulicht unterwegs, weil wir die Bewohner Nachts nicht mit Tröte wecken wollten. Wir sind auf der Hauptstraße gefahren, auf einmal kam aus einer Seitenstraße eine Frau mit 3,1 Promille rausgeschossen und krachte uns voll in die Seite. Wir hatten sowiso Vorfahrt und Wegerecht. Zum Glück war keiner von uns Verletzt. Wir waren 4 im Auto sind dann noch mit Rettungsrucksack raus aus dem MTW. Die Fahrerin hatte keine Lebenszeichen, wir fingen sofort an zu reanimieren nach 4 Minuten hatte sie wieder Puls. Der angeforderte Rettungswagen kam nach 9 Minuten. Die Frau hat überlebt. Sie wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Person wegen der wir eigentlich raus gefahren sind wurde von anderen Kammeraden versorgt und konnte pünktlich in ein Krankenhaus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
IdefixWindhund 
Fragesteller
 19.01.2022, 16:39

Erst mal Dankeschön für das ausgraben des alten Threads, und deiner Antwort, und zweitens ... ne Haftstrafe ... wauw ... wusste gar nicht, dass das im Straßenverkehr möglich ist. 😱

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LandwirtHessen  19.01.2022, 16:43
@IdefixWindhund

Ja eine Haftstrafe ist möglich. 1. Hat der Führerschein zu dem Zeitpunkt Urlaub gemacht 2. Hatte sie ja wohl etwas zu viel getrunken. Also ,,Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfallfolge" Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat. Deswegen eine Haftstrafe.

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IdefixWindhund 
Fragesteller
 19.01.2022, 16:47
@LandwirtHessen

Also alles angekreuzt was möglich ist. Aber gut, dass euch nichts weiter passiert ist. Sonst hätte ich ja nun keine Antwort bekommen. 😁 😂 👍🏽

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