NEF und RTW Unfall in Herne (NRW)?

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Wenn zwei Einsatzfahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten an einem Kreuzungsbereich zusammentreffen, dann wird es tatsächlich kritisch und Unfälle sind dann tatsächlich keine absolute Seltenheit. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall keine eindeutige Regelung geschaffen, es gibt in den entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (§§35, 38 StVO) keine gesetzliche Regelung, welches Einsatzfahrzeug in solchen Fällen den Vorrang hat. Dass bedeutet, dass sich die Fahrer untereinander einigen müssen, wer nun zuerst durchfährt, hier ist es schnell zu einem Missverständnis gekommen und schon kommt es zu einem Unfallereignis.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Und was ist jetzt exakt deine Frage?
Ist natürlich grundsätzlich ein blöder Zufall gewesen. Aber offenbar haben sich die Fahrer beider Einsatzfahrzeuge nicht an die Spielregeln gehalten. Sie genießen zwar mit Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte und dürfen auch Rotlicht passieren, dennoch gilt es an der Kreuzung abzubremsen und sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich freie Fahrt haben. Also hat mindestens einer diese Achtsamkeit unterlassen. Der andere hätte zumindest, selbst wenn er Grünlicht hatte, im Kreuzungsbereich besondere Vorsicht walten lassen müssen, da das selbstverständlich ein Unfallschwerpunkt , es unübersichtlich ist und man bei Blaulichtfahrten immer mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss, die man so nicht erwartet hätte.

Mal im Ernst.

Leser eines Forums sollen aus der Ferne beurteilen ob ein Unfallhergang schlüssig ist oder nicht???

Du fragst nach MEINUNGEN! Tatsachen sind unwichtig?