Muss man einen Rtw bezahlen?

7 Antworten

Das Gesetz erwartet nicht von "Otto Normalbürger", 100% korrekt zu entscheiden ob der Rettungsdienst jetzt wirklich gebraucht wird oder nicht. Sondern es ist gewünscht, dass man lieber einmal zu oft anruft und der Rettungswagen lieber einmal zu oft Entwarnung gibt, als dass sich mal jemand unsicher ist, wenn's wirklich gilt.

Sprich: Wenn es in dem Moment für dich nach einem Notfall aussieht, dann ist es richtig, den Notruf zu wählen.

Wenn ein Rettungswagen anrückt, sich die Situation als harmlos herausstellt und man entsprechend unverrichteter Dinge wieder abzieht, kann gar nichts abgerechnet werden. Die Kosten für solche unnötigen Anfahrten werden auf die anderen Einsätze umgelegt.

Ein Notarzt kann unter Umständen eine ärztliche Untersuchung/Beratung/Behandlung vor Ort abrechnen. Aber das braucht den Patienten ebenfalls nicht zu jucken, denn die Krankenkasse ist verpflichtet, solche Kosten zu tragen - am Patienten bleiben nur die 10 € Eigenanteil hängen.

Ganz wichtig: Dem Anrufer entstehen keine Kosten. Es gilt hier das Prinzip, dass der Empfänger der Leistung, also der Patient, zur Kasse gebeten wird.

Der einzige Fall, in dem dem Anrufer Kosten entstehen können, ist wenn ihm von Anfang an klar war dass es keinen Notfall gibt. Wenn er also z.B. irgendeine Geschichte erfunden hat oder er bei Rückfragen, die am Telefon gestellt wurden, gelogen hat. Das ist dann ein Missbrauch von Notrufeinrichtungen. Aber auch davor bist du absolut sicher, wenn du am Telefon einfach bei der Wahrheit bleibst und nichts erfindest.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Nein, weil du:

1.: nicht der Inanspruchnehmer gem. Gebührenordnung bist und,

2.: im guten Glauben handelst.

Solange der Anrufer Rettungsmittel im Falle einer bestehenden Gefahr bestellt, ist er für die Kostenübernahme nicht in der Pflicht. Das selbe gilt für (zum Beispiel) einen "unklaren Feuerschein", der sich als zu groß geratenes Gartenfeuer heraus stellt. Du handelst in diesem Moment nach bestem Wissen und aller Sorgfältigkeit nach. Bei einer bewusstlosen Person besteht Lebensgefahr, also bist du verpflichtet, den Rettungsdienst zu rufen. In diesem Moment handelst du "im mutmaßlichen Patientenwille". Ist der Patient allerdings ansprechbar und geschäftsfähig, haben Ersthelfer nur soweit zu handeln, wie es der Patient wünscht. Beispiel: jemand stürzt und schüft sich den Arm auf. Der Ersthelfer darf nur soweit erst Hilfe leisten, wie es der Patient zulässt, also in diesem Falle nicht bei gegenteiligem Wunsch den Rettungsdienst rufen.

Davon losgelöst ist die sogenannte "böswillige Alarmierung", also das absetzen eines Notrufes (auch Nutzung einer Brandmeldeanlage), ohne dass ein Notfall vorliegt. Im Brandschutz ist das ein konkreter beschreibbares Szenario als im Rettungsdienst. In elf Jahren Rettungsdienst habe ich ein einziges Mal das Prozedere der "böswilligen Alarmierung" eingeleitet: ein Mann rief bei der Leitstelle an und teilte mit, er sei gestürzt und habe eine Wunde im Gesicht, ich wurde mit dem Rettungswagen alarmiert. Die Geschichte stimmte allerdings nur zum Teil, der Sturz war vor Wochen und der Herr sollte an diesem Tag zum Fäden ziehen in eine chirurgische Praxis kommen. Er hatte keine Lust ein Taxi zu zahlen oder Angehörige zu bemühen und war der Meinung, den Rettungsdienst dafür rufen zu können. Es wurde eine Strafanzeige gestellt.

In deinem Beispiel wärest du auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Primär ist es aktuell so, dass der Rettungsdienst im sozialrechtlichen Sinne ausschließlich eine Transportdienstleistung erbringt und Untersuchung und medizinische Maßnahmen, die durch das nichtärztliche Rettungsfachpersonal erbracht werden, aktuell nicht abgerechnet werden können. Es entstehen demnach überhaupt nur dann Kosten, wenn ein Transport stattfindet, ansonsten, handelt es sich um einen Fehleinsatz, wobei der Leistungserbringer auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt, da offiziell keinerlei Kosten entstanden sind bzw. keine abrechnungsfähige Leistung durch den Rettungsdienst stattgefunden hat. In aller Regel, wird nichtärztliches Rettungsfachpersonal aber aus rechtlichen Gründen einen Transport anstreben, da die abschließende Diagnosestellung juristisch den approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.

Kommt es zu einem Transport, der medizinisch indiziert (notwendig) gewesen ist, so ist die gesetzliche Krankenversicherung des Notfallpatienten zur Übernahme der Kosten verpflichtet (§60 5. Sozialgesetzbuch- SGB). Sollte es zu keiner ärztlichen Transportverordnung kommen, diese muss bei Transporten ohne Notarzt nachträglich durch den aufnehmenden Arzt im Krankenhaus ausgestellt werden, so ist der Patient zur Kostenübernahme verpflichtet, auch wenn eine dritte Person den Rettungsdienst alarmiert hat, das nennt sich dann "Geschäftsführung ohne Auftrag" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Zusammengefasst kann man sagen, dass dem Anrufer keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden können, sofern er den Notruf nicht vorsätzlich missbraucht hat. Auch Unsicherheit über das Vorliegen eines Notfalles, stellt keinen Notrufmissbrauch dar, da der Gesetzgeber mangels Ausbildung von einem medizinischen Laien nicht erwartet, dass er die Situation, d.h. den Gesundheitszustand des Patienten fachlich korrekt beurteilen kann. Bei einer isolierten Schnittwunde im Finger, könnte man noch über den Notrufmissbrauch diskutieren, da eigentlich jeder mit gesundem Menschenverstand wissen sollte, dass diese Verletzung keinen Rettungswagen erfordert. Sobald aber eine lebensnotwendige Vitalfunktion gefährdet sein könnte, liegt ganz klar kein Missbrauch von Notrufen vor. So kann hinter einem Kollaps auch immer etwas lebensbedrohliches stecken.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Wenn man aus Langeweile/Spaß einen RTW ruft, zahlt man dafür.

Ist ein Notfall eingetreten, wozu auch ein "umkippen" gehört, zahlt man nichts. Das wird über die Krankenkassenkarte mit der Krankenkasse abgerechnet.

Nein, da du Erste-Hilfe leistest und die Person trotzdem einmal durchgecheckt werden muss.

Zahlen musst du nur, wenn es absolut keine Gründe gab/gibt, den RTW zu rufen :)