darf sat1 meinen unfall zeigen wenn ich verpixelt bin obwohl ich nein sage?
Hallo ich bin 16 jahre alt und hatte vor paar tagen einen unfall mit meiner 125er (motorrad)
da der unfall nicht ohne war wurde ein rtw gerufen ich war zu dem zeitpunkt am heulen und am zittern und konnte mich nicht bewegen als der rtw ankam kamm auch ein kamerateam da der rtw begleitet wurde von dem sat1 team wo „lebensretter hautnah“ drehen mir sind die kameras erst gegen ende aufgefallen aber überall waren welche ob im rtw go pros oder auf der straße das ganze kamera team. jetzt zu meiner frage es hieß sie zeigen mir das material in 3 wochen und dann kann ich sagen ja oder nein also ob ich da drauf seien will aber in der sendung sind oft leute einfach nur verpixelt und jetzt hab ich angst das wenn ich nein sage sie es trotzdem veröffentlichen aber einfach nur verpixel.kennt sich da jemand aus ob die das dürfen??
mir geht es übrigens gut :)
5 Antworten
Ja das ist erlaubt, um es mal kurz zu machen, an diesem Tag warst du "Relative Person der Zeitgeschichte".
Was viele nicht wissen, die Polizei schreibt auch Pressemitteilungen z.b. Schwerer Brand in der Scheune, oder Schwerer Motorradunfall.
Zwar hat jeder das Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsschutz, demgegenüber steht auch das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung. Deine Persönlichkeitsrechte wurden gewahrt da dein Kennzeichen und deine Person nicht zu erkennen war.
Wenn du wirklich vermeiden willst, dass das (verpixelt oder unverpixelt) gesendet wird, dann solltest du zu aller erst einmal gar nichts von denen unterschreiben. Ich wiederhole: Gar nichts. Selbst wenn die dir sagen, du müsstest was für ein "Nein" unterschreiben, auch das unterschreibst du nicht. Wenn die deine Zustimmung nicht bräuchten, dann würden die dich gar nicht kontaktieren, sondern es einfach senden. Ob die das senden können, wenn du verpixelt bist, weiß ich nicht. Im Zweifel werden sie es einfach machen und schauen ob du dich wehrst. Wenn du das vermeiden willst, solltest du dich frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Medienrecht wenden. Der müsste dagegen schon vorab vorgehen.
Unter relativen Personen der Zeitgeschichte werden Personen verstanden, die in Zusammenhang mit einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind und die nur eine begrenzte Zeit, nämlich solange das allgemeine Interesse am Ereignis anhält, im öffentlichen Blickpunkt stehen. Das Ereignis darf kein gewöhnliches sein, sondern muss aus dem alltäglichen Geschehen herausragen.“
Also veröffentlichen dürfen sie da glaube gar nichts ,da du ein Recht auf dein Bild hast
Ich denke ,wenn du nein sagst ,werden sie es schon nicht veröffentlichen,weil warum sollten sie sich dann erst fragen.
Wenn du ja sagst ,kannst du mir gerne mal sagen ,wann das im Fernsehen kommt.Ich würde es mir anschauen ^^
es hieß in 3 wochen :)