Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
Alles zum Blickwechsel

Opferrechtsreformgesetz nicht auf Wikipedia zu finden?

1 Antwort

Hallo,

ohne genaue Hintergründe zu kennen schwierig.

Wie wurde der Sohn denn auf die Anklagebank gesetzt?

Lief das Ganze über den Privatklageweg oder wurde durch die Staatsanwaltschaft angeklagt?

Wenn über die Staatsanwaltschaft würde ich beim zuständigen Staatsanwalt nachfragen, was da zu Hölle passiert ist, ob er in Revision/Berufung gegangen ist etc. (das würde auch erklären, wieso noch keine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens einging...)

Ggf. den Fall auch mal zu einem Anwalt tragen, damit dieser zumindest schon mal auf dem zivilrechtlichen Weg zumindest eine Unterlassungserklärung (bzgl. dem weiteren Verbreiten des Videos) und eine Löschanordnung erwirkt.

Mehr fällt mir da tatsächlich nicht ein, ich geh mal davon aus, das Urteil ist schon rechtskräftig (wenn eben der Staatsanwalt nicht in Berufung gegangen ist)?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Ploppy8888 
Fragesteller
 29.12.2021, 19:16

Wie ich jetzt mitgeteilt bekam, wurde der Vorgang zwischenzeitlich vom Amtsgericht an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, so dass ich dort nochmals eine Auskunft nach § 406d erbeten muss, dass kann dauern. Das Urteil ist rechtskräftig, nur hätte ich gerne mit der Richterin noch ein paar Worte gewechselt. Erschwerend kommt hinzu dass sich die Täterin durch die Richterin wohl noch ermutigt fühlt und mein Sohn jetzt ständig Handykameras ausgesetzt ist, somit kann ich dies nicht widerspruchslos hinnehmen. Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung, ich bleibe an der Sache dran.

1
Dommie1306  29.12.2021, 19:17
@Ploppy8888

Aber dann erstatte erneut Anzeige. Und wenn es wieder ein unbefriedigendes Ende findet, beschreitet den Weg der Privatklage. Dafür ist sie da...

Danke btw. für das Feedback!

0