Türschließmechanismus Hilfe?

Hey Community,

unser alter Schäferhund ist unverbesserlich und öffnet sich wenn wir schlafen auch mal die Tür. Meist hat er dann abends zu viel getrunken oder was falsches oder zu viel gegessen und muss sich Abhilfe verschaffen, daher kann man dem Buben keinen großen Vorwurf machen für dieses Verhalten und es nicht abtrainieren, da Ursache vorhanden. Manchmal fällt die Tür dann wieder zu und der Hund schläft draußen, für den Winter besorgen wir daher eine isolierte Hundehütte, damit er wenigsten nicht verfrieren muss draußen. Klar macht er sich auch die Tür oft wieder aus und geht rein.

Was unser Problem mit diesem Verhalten anbelangt:

Nicht immer fällt die Tür hinter ihm wieder zu und gerade wenn es jetzt kühler wird ist morgens die ganze Bude kalt, gerade wenn jetzt die Heizperiode anfängt oder gar Rohre gefrieren können ist dies problematisch.

Wir haben leider wenig Platz oberhalb der Tür, daher finden wir keinen Türschließer für die Tür. Der Rahmen ist ähnlich dem eines Fensterrahmen. Schrauben / Löcher in einer Außentür klingt für eine Außentür isolierttechnisch shitty.

Habt ihr Lösungen?

Hab erst an einen Magneten denken müssen, aber denke die packen never ever die Reichweite.

Klar kann man dem Hund auch beibringen die Tür hinter sich zu schließen, aber ich trau dem Ganzen nicht. Wer sagt mir das er dieses antrainierte Verhalten auch zeigr ohne meine Anwesenheit.

Er ist auch eher der Typ Hund der den ganzen Tag den geöffneten Futtersack brav ignoriert wenn ich im Hause bin und kaum ist mein Partner allein mit ihm isst er genüßlich daraus😅

Oh und die Tür abschließen ist für meinen Partner leider keine Lösung, dann kommt uns mein Schäferhund im Schlafzimmer besuchen. Für mich ist er wie mein Baby und für mich ist es das selbstverständlichste der Welt dann aufzustehen und ihn raus zu lassen. Mein Partner ist da leider von einem anderen Schlag und beschwert sich über seine "ruinierten" Schlaf. Es kommt natürlich nicht jeden Tag vor und für mich ists daher nicht schlimm, aber tja es muss eine zufriedenstellende Lösung her, sonst werde ich bald gekillt xD

Dankeschön im Voraus für eure Antworten ❤️

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Um welchen Bodenbelag handelt es sich hier?

Hier ist der besagte Bodenbelag (Baujahr 1969):

Es sieht rein optisch vom Muster her Cushion Vinyl sehr ähnlich, welches jedoch nur in Form von Platten angeboten wurde.

Mein Großvater, welcher ehemals Architektur studierte (jedoch in der Sowjetunion), meinte, es sei Linoleum... In der Sowjetunion sei Asbest auch "nur auf Dächern" oder in Form von Asbestzementrohren verbaut worden.

Ich jedoch streite dies ab, da die Struktur Linoleums anders aussieht und sich weicher anfühlt. Der Glanz am Boden ist ausschließlich aufgrund der Handykamera vorhanden, sonst glänzt dieser Boden nie.

Linoleumbeläge riechen ebenfalls sehr spezifisch, dieser Boden ist jedoch komplett geruchsneutral.

Bleibt dem Ausschlussverfahren nach also nur noch PVC?

Als diese Mietwohnung vor 20 Jahren von meinen Vorfahren vom Vormieter übernommen wurde, war dieser Bodenbelag im Bereich des Bades stark beschädigt, weswegen meine Eltern damals den gesamten Belag im Bad entfernten und einen orange-farbenen Belag, welcher sich wie raues Plastik anfühlt, anklebten.

Inzwischen auch beschädigt, löchrig und verdreckt:

Ich frage selbstverständlich aufgrund des Asbestrisikos. Einige Quellen besagen, Linoleum enthielte nie Asbest, PVC hingegen häufig, andere wiederum behaupten das komplette Gegenteil: PVC-Bodenbeläge seien nie asbesthaltig gewesen, wobei Erfahrungsberichten zufolge, in Böden, wie in dem von mir zu Beginn aufgezeigten, schwachgebundenes Asbest und Asbestpappe gefunden worden wäre.

Den Erinnerungen meiner Eltern nach zu urteilen, sei unter dem Bodenbelag in erster Linie sehr viel grauer Zement gewesen.

Ich bitte um eure Einschätzung.

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Sanierungspflicht für Wohngebäude auf Resthof?

Guten Tag,

ich interessiere mich für den Erwerb eines Resthofs auf dem Land. Das Angebot umfasst 3ha Grundstück sowie das Hofhaus, ein 1975 gebautes Wohnhaus und zahlreiche Nebengebäude (Scheunen, Ställe). Die Beiden Häuser haben unterschiedliche Hausnummern.

Ich würde beabsichtigen, das Wohnhaus aus dem 70ern energetisch zu sanieren und im Anschluss zu bewohnen.

Nun drängt sich mir allerdings die Frage auf ob besagtes Hofhaus, welches noch deutlich älter als das Wohnhaus ist, nun bei Besitzerwechsel auch, nach EnEV oder heutzutage GEG, zwangssaniert werden muss (oberste Geschossdecke, Keller, Heizung), obwohl es schon länger nicht mehr bewohnt wird und auch in Zukunft vermutlich nicht mehr dafür hergerichtet wird.
Das Haus wurde mit Nachtspeicheröfen geheizt, welche man entsorgen lassen könnte. Somit hat es dann keine Heizung mehr und könnte evtl. zum Nebengebäude, für Werkstatt und Abstellfläche, umgewidmet werden?

Wenn es notwendig ist, nach Erwerb ebenfalls das Hofhaus zu sanieren und sich diese Pflicht nicht umgehen lässt, würde das den finanziellen Rahmen leider sprengen und der Kauf kommt nicht mehr in Frage.

Ich würde mich über fachkundige Antworten freuen. Vielleicht treiben sich hier ja ein paar Baugutachter oder Energieberater rum, die sich mit der Materie auskennen.

Vielen Dank im Voraus.

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Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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Aufteilung der Kinderzimmer in einer Großfamilie?

Hallo ihr lieben,

Also ich (50) und meine Frau (45) sind Eltern von insgesamt 14 Kindern. Wir haben 10 Töchter und 4 Söhne. Unsere beiden ältesten Söhne (27 und 24) wohnen nicht mehr zu Hause, also leben wir mit unseren 10 Töchtern und 2 unserer Söhne zusammen.

Unser Haus hat insgesamt 6 Kinderzimmer (wir schlafen aus Platzgründen im Wohnzimmer) , die aber alle unterschiedlich groß sind. Wir haben es bisher so aufgeteilt, dass wir 2 Kinderzimmer für ein Kind, 2 Kinderzimmer für jeweils 2 Kinder und 2 Kinderzimmer für jeweils 3 Kinder verwenden.

Unsere Aufteilung bisher ist folgende:

Kinderzimmer 1 (11qm) Sohn (21)

Kinderzimmer 2 (11qm) Tochter (12)

Kinderzimmer 3 (14qm) Tochter (19) und Tochter (17)

Kinderzimmer 4 (14qm) Tochter (5) und Tochter (3)

Kinderzimmer 5 (17qm) Tochter (15) Tochter (14) und Tochter (9)

Kinderzimmer 6 (17qm) Tochter (14) Tochter (11) und Sohn (8)

Jetzt zieht unser dritter Sohn aus und wir sind am überlegen, wie wir die Zimmer neu aufteilen, weil durch den Auszug ja ein Einzelzimmer frei wird.

Unsere Überlegungen sind, es entweder nach Alter zu machen, dann würde unsere 19 Jährige ein eigenes Zimmer bekommen und die 15 Jährige würde zu der 17 jährigen ziehen, so hätten wir dann auch ein Dreierzimmer aufgelöst (was zugegeben grenzwertig ist, aber bisher nicht anders umsetzbar war), oder wir machen es nach Geschlecht und unser jüngster Sohn bekommt das Einzelzimmer, was auch ein Dreierzimmer auflösen würde, eine Junge/Mädchen Kombi auflösen würde (was je älter die Kinder werden auch nicht ideal ist), aber vielleicht gegenüber den älteren Mädchen unfair wäre.

Die beiden 14 jährigen Mädchen und die 9 und 11 Jährige kommen schlecht miteinander aus, deshalb diese etwas ungewöhnlichen Kombinationen.

Die 12 jährige hat ein Einzelzimmer, weil sie körperlich leicht behindert ist und auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Aus medizinischen Gründen ist es notwendig, dass in ihrem Zimmer etwas Platz ist.

Wie würdet ihr bei der Aufteilung vorgehen?

Beste Grüße

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