Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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In Deutschland soll ein Sonntags-Fahrverbot kommen?

Guten Tag liebe GF-Community.

In Deutschland soll ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden.

Ein neues Sonntags-Fahrverbot soll in Deutschland eingeführt werden, um verfehlte Klimaziele zu kompensieren. Die Ankündigung stößt auf Widerstand in der Ampelkoalition, die konkretere Vorschläge fordert. 

Eine überraschende Nachricht aus dem Verkehrsministerium bringt die Debatte über Umweltschutz und Bewegung in Deutschland in Schwung. Minister Volker Wissing (FDP) macht deutlich, dass ernsthafte Schritte in Erwägung gezogen werden, um die verfehlten Klimaziele der Regierung anzugehen. Dazu gehört die mögliche Einführung eines Sonntags-Fahrverbots in Deutschland.

Sonntags-Fahrverbot am Wochenende in Deutschland für weniger Schadstoffemissionen

Die gewohnten Szenen des Osterreiseverkehrs auf überfüllten Straßen wie der A8 könnten bald Geschichte sein. Wissing betont die dringende Notwendigkeit, die verpassten Ziele beim Umweltschutz im Verkehrsbereich nachzuholen. Das Umweltschutzgesetz der Ampelkoalition besagt, dass bei Nichterreichung der festgelegten Ziele sofortige und entschlossene Maßnahmen ergriffen werden müssen. In einem Schreiben an die Fraktionsführer der Ampelkoalition verdeutlicht Wissing die Dringlichkeit der Situation. Er argumentiert, dass die Politik nur durch konsequente Schritte wie ein Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen eine Reduzierung der Schadstoffemissionen erreichen könne.

Allerdings gesteht er ein, dass solche Maßnahmen wahrscheinlich auf wenig Zustimmung in der Bevölkerung stoßen werden. Die Ankündigung des Verkehrsministers stößt auch innerhalb der Ampelkoalition auf Widerstand. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Julia Verlinden, bezeichnet Wissings Äußerungen als irreführend und fordert stattdessen konkrete und zielgerichtete Vorschläge für mehr Umweltschutz im Verkehrssektor.

Die Bundesregierung versucht, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen

Das Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels legt fest, dass die Menge der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden muss. Trotz einiger Fortschritte in anderen Bereichen verfehlt der Verkehrssektor dieses Ziel deutlich. Experten warnen vor den Folgen eines anhaltenden Anstiegs der Treibhausgasemissionen. Ein bevorstehender Bericht des Umweltbundesamts soll weitere Einblicke zu diesem Thema liefern. Die Diskussion über ein mögliches Verbot von Sonntagsfahrten wird weiterhin intensiv geführt, während die Bundesregierung nach geeigneten Lösungen sucht, um die Klimaziele doch noch zu erreichen. Autofahrer und Umweltschützer müssen sich darauf einstellen, dass möglicherweise drastische Maßnahmen im Straßenverkehr bevorstehen.

| Artikel:

In Deutschland soll ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden

| Eigene Meinung:

Wahrscheinlich wird das nicht nur für Autofahrer sondern allgemein für Fahrzeuge eingeführt werden. Was mir da die größten Sorgen bereitet sind die LKWs.

Jetzt stellt sich mal einer vor ein LKW-Fahrer muss wichtige Waren ins Ausland fahren und darf am Sonntag nirgendwo in Deutschland herum fahren weil es ein Fahrverbot gibt. Andersrum ebenfalls. Es darf niemand aus dem Ausland in Deutschland am Sonntag irgendwelche Unternehmen beliefern. Das wird echt krass!

| Frage:

Soll wirklich ein Sonntags-Fahrverbot eingeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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