Du solltest Dich abmelden können.
Alles andere solltest Du primär mit Deinen Erziehungsberechtigten klären.
Du solltest Dich abmelden können.
Alles andere solltest Du primär mit Deinen Erziehungsberechtigten klären.
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/krankengeld-2002568
Wir schäuten uns
... scheuten ...
Drei Jahre.
Um das gerichtliche Mahnverfahren zu initiieren, braucht man keinen Anwalt.
Zudem gibt es Beratungshilfe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Droht mir jetzt eine Rechnung?
Niemand kann hellsehen.
Vielleicht bekommst Du eine. Vielleicht auch nicht.
Kann „ein vollstreckbarer Rechtstitel“ auch ein unterschriebener/genehmigter Vertrag sein
In Deutschland meiner Kenntnis nach Nein.
Grundsätzlich gibt man vorherige Tätigkeiten bereits im Lebenslauf an, und lügen sollte man ebenso grundsätzlich nicht.
Der Mensch an sich neigt zum Voyeurismus :)
Kooperationspläne müssen nicht unterschrieben werden.
Eingliederungsvereinbarungen hingegen schon. Man darf jedoch die Unterschrift darunter sanktionsfrei verweigern, muß aber damit rechnen, daß die Eingliederungsvereinbarung in dem Fall als Verwaltungsakt erlassen wird.
Niemand kann hellsehen.
Vielleicht hat sie es geahnt und sich entsprechend darauf vorbereitet.
kein Mensch Beamte braucht.
Entsprechende Tötigkeiten lassen sich bei entsprechender Eignung auch so verrichten.
Vorschlagen Ja - beauftragen meines Wissens nach Nein.
So oft es erforderlich ist :)
BAföG bzw. (aufstockendes) Bürgergeld.
Wie das zustandekommt, weiß ich nicht.
abei habe ich gar kein Auto, noch nehme ich momentan Fahrstunden
Dann teile dies in der Anhörung mit bzw. wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Habe ich ein Anrecht auf ALG wenn ich vor einem jahr eine dreijährige betriebliche Ausbildung gemacht habe?
Das ist vorstellbar.
Dazu mußt Du jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Genauso wie bei Bürgergeldbezug.
Nach Ablauf der Lagerfrist gehen Pakete grundsätzlich an den Absender.
Darf ich das Paket einfach so behalten ?
Da es nicht Dein Eigentum ist, selbstverständlich nicht.
Der Vemieter kann grundsätzlich einstellen, wen er will.
Wenn die neuen keine vernünftige Arbeit leisten, dann beschwert Euch papierschriftlich.
Im Krankeheitsfall wird Arbeitslosengeld für maximal sechs Wochen gezahlt. Danach folgt Krankengeld.
Wenn Du jedoch aufgrund derselben Diagnose bereits Krankengeld ausschöpftest, mußt Du den weiteren Verlauf mit der Krankenkasse klären.
Etwaigenfalls kommen Bürgergeld, Sozialhilfe bzw. Erwerbsminderungsrente zu Tragen.
Eine rechtgültige Beitritterklärung sollte online möglich sein. Auch ohne Maus-Unterschrift :)
Auch ein SEPA-Mandat läßt sich online erteilen.
Alles Weitere solltest Du mit IT-Fachleuten und -Juristen klären.
Ein Arbeitgeber kann jederzeit kündigen.
kann der Arbeitgeber mich trotzdem kündigen falls die Krankheitsdauer länger andauert.
Dich nicht aber Dir.