Muss ich Absagegebühr zahlen?

2 Antworten

Habe aber nie unterschrieben

Ein Vertrag wird nicht durch eine unterschrift gültig sondern durch 2 übereinstmmende Willenserklärungen. Du wolltest den Termin (Anfrage) und hast ihn bekommen (Annahme) = Vertrag.


geheim007b  16.05.2024, 09:53

im übrigen könnte man auf die Idee kommen dass die pauschale nicht erscheinen Gebühr nicht rechtens ist, entsprechende klauseln in der AGB nicht wirksam werden weil diese telefonisch nicht einsehbar war. Da kann man dann drüber streiten, ersatzweiße können allerdings die realen kosten als Schadensersatz geltend gemachen werden (wie personal, raumreservierung, entgangener gewinn). In der regel ist der pauschalbetrag günstiger... ich würde jetzt mal rein schätzungsweise nen möglichen Schaden von 80-150€ für nen 1std termin schätzen. Ist die pauschale Forderung höher kann man nochmal genauer prüfen.

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Droht mir jetzt eine Rechnung?

Niemand kann hellsehen.

Vielleicht bekommst Du eine. Vielleicht auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.