Muss ich Absagegebühr zahlen?
Ich wollte es in Angriff nehmen, eine Therapie zu machen.
Rief also die 116/117 an u bekam für ein Erstgespräch ein Termin in einer Psychatrie.
Nun konnte ich krankheitsbedingt nicht den Termin wahrnehmen u hatte ein paar Stunden vor dem Termin absagen wollen.
Nun meinte die Frau am Telefon, ich müsse dafür bezahlen, weil ich auch einen Vertrag unterschrieben hätte und in diesem steht, ich müsse 24 Stunden vorher absagen.
Habe aber nie unterschrieben, da ich auch noch nie dort war und bloß telefonisch zu diesem Zentrum weitergeleitet wurde.
Droht mir jetzt eine Rechnung?
2 Antworten
Habe aber nie unterschrieben
Ein Vertrag wird nicht durch eine unterschrift gültig sondern durch 2 übereinstmmende Willenserklärungen. Du wolltest den Termin (Anfrage) und hast ihn bekommen (Annahme) = Vertrag.
im übrigen könnte man auf die Idee kommen dass die pauschale nicht erscheinen Gebühr nicht rechtens ist, entsprechende klauseln in der AGB nicht wirksam werden weil diese telefonisch nicht einsehbar war. Da kann man dann drüber streiten, ersatzweiße können allerdings die realen kosten als Schadensersatz geltend gemachen werden (wie personal, raumreservierung, entgangener gewinn). In der regel ist der pauschalbetrag günstiger... ich würde jetzt mal rein schätzungsweise nen möglichen Schaden von 80-150€ für nen 1std termin schätzen. Ist die pauschale Forderung höher kann man nochmal genauer prüfen.
Droht mir jetzt eine Rechnung?
Niemand kann hellsehen.
Vielleicht bekommst Du eine. Vielleicht auch nicht.