Eingliederungsvereinbarung ohne Unterschrift gültig?
Hallo
Ein Kollege von mir ist obdachlos und wurde vom Fallmanager eine Kooperationplan erstellt und eine Eingliederungsvereinbarung verhandelt. Aber da mein Kollege nicht unterschreiben hat, da er obdachlos und so nicht erwerbsfähig ist, könnte man da sanktioniert werden?
Unter der Unterschrift zeile steht
"Der gemeinsam vereinbarte Kooperationplam ist nach 14 Tagen nicht unterschrieben bei uns eingegangen? Wir gehen davon aus, dass sie keine Änderungswünsche haben und sie am xx.xx.xxxx besprochenen Kooperationplan zustimmen. Der Kooperationsplan gilt dann als vereinbart"
Kann man trotzdem ein Wiederspruch einlegen, da mein Kollege obdachlos ist und als obdachloser ist man nicht erwerbsfähig
Wieso ist man als Obdachloser nicht Erwerbsfähig?
Weil er keine Unterkunft hat und wie soll er zur Ruhe kommen
Wie bitte kommt er jetzt zur Ruhe?
Gar nicht er lebt auf der Straße... Da kann man nicht zu Ruhe kommen
1 Antwort
Kooperationspläne müssen nicht unterschrieben werden.
Eingliederungsvereinbarungen hingegen schon. Man darf jedoch die Unterschrift darunter sanktionsfrei verweigern, muß aber damit rechnen, daß die Eingliederungsvereinbarung in dem Fall als Verwaltungsakt erlassen wird.
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Wenn er eine Post- oder Meldeadresse hat und insofern Anspruch auf Bürgergeld, muß er sich an die sog. Mitwirkungspflichten halten.
Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort.
Muss er eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben obwohl er obdachlos ist