Du solltest vielleicht etwas genauer erklären, um was es geht :)
Du mußt grundsätzlich nur das tun, was papierschriftlich vereinbart bzw. vorgegeben wurde.
Ich finde aber nichts Schlimmes daran, die Emails weiterzuleiten.
Ja nachdem, wie viel Arbeitslosengeld Du bekommst, kannst Du ggf. aufstockendes Bürgergeld beantragen:
https://www.buerger-geld.org/rechner/
Ich wüßte nicht, daß etwas dagegen spricht.
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Lasse den Unsinn und "suche" eine Freundin vor Ort.
Ich vermute, daß der Vater durch die 0,9 Stunden zu viel sozialversicherungspflichtig wurde.
Sofern diese Mehrstunde tatsächlich auch geleistet wurde, hat er meiner Meinung nach ein Problem.
Ab zum Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Kann es doch nicht wahr sein wegen so wenig überstunden gleich das Geld zurück zu verlangen??
Das kann durchaus sein :)
Können wir uns das garnicht leisten
Wie so "wir"?
Bist Du auch betroffen?
Wenn Du länger oder dauerhaft arbeitsunfähig bist, hast Du keinen Anspruch auf Bürgergeld.
In dem Fall käme Sozialhilfe vom Sozialamt in Betracht.
Unter Bürgergeld würdest Du mit Mutter und ggf. mit der Schwester eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Das alleine leben würde Dir das Jobcenter mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht finanzieren.
Die Polizei wird Dich vermutlich zuerst an Deiner Meldeadresse suchen. Findet sie Dich dort nicht, wird Sie Deine Arbeitsstelle, Freunde, Familie, etc. abklappern.
Falls erfolglos, wird nach Dir gefahndet.
Die Gebühren wirst Du bezahlen müssen, wenn das Geldinstitut Girokonten für Volljährige nur gebührenpflichtig führt.
Rufe doch einfach die Polizei. So oft wie nötig.
Dann hört es vermutlich auf.
"Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren."
Ich persönlich würde den Wortteil "Schwerst" streichen.
Die Option "Vielleicht gar nicht." fehlt bei den Auswahlmöglichkeiten.
Wende Dich an das zuständige Jugendamt.
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/wohnungslosigkeit/lebenaufderstrasse/ueberlebenshilfen-fuer-wohnungslose
An die Richterin wenden :)
Das eine hat doch nichts mit dem anderen tun.
Brief schreiben und darin den Bearbeitungsstatus zum Antrag vom tt.mm.jjjj erfragen.
Das Telefonat hat keine Bedeutung.
Möglich Ja - Gewollt Nein.
Oder ist das pauschal garnicht zu beurteilen ?
Ganz genau das :)
Es gibt keinen Grund für Sie sich darüber aufzuregen?
Gibt es schon, da eine Rechtsberatung auf einer Laienseite nicht zulässig ist.
Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Ich würde Dein Verhalten als sog. groben Unfug werten, und nach deutschem Recht würde Dir wohl nicht viel passieren.
Mir wurde gestern von einem Jungen (meinem Ex) der schon Vorstrafen wegen Schlägereien hatte gedroht, dass er bspw mir das Kiefer bricht usw.
Damit solltest Du zur Polizei gehen.
Nein, das wäre nicht zulässig.
Wende Dich ggf. an das Jugendamt, sofern ein Gewerbe Dir Ärger mit der Mutter wert ist.