Hallo,uns schuldet jemand Geld,wie lange hat man Zeit, dies einzufordern beim Gericht?
Es ist schon etwas länger her, dass uns jemand Geld schuldet.Wir scheuten uns, dies beim Gericht einzufordern, da dies ja mit hohen Gerichts und Anwaltskosten einher geht.
Wie lange hat man eigentlich Zeit, dies einzufordern.Strafrechtlich haben wir es bekannt gegeben.lg
2 Antworten
Wir schäuten uns
... scheuten ...
Drei Jahre.
Um das gerichtliche Mahnverfahren zu initiieren, braucht man keinen Anwalt.
Zudem gibt es Beratungshilfe:
Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, muß man seine Forderung in der Tat vor Gericht begründen können um sie durchzusetzen.
Wenn Ihr das jedoch könnt, ist doch alles gut :)
Wir haben schon verloren und müssen jetzt nochmal Kosten für Gericht und Anwalt investieren und dann hat er nix lg
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem 31.12. des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Das Mahnverfahren bringt glaube ich nix,er wird dem Mahnbescheid wieder sprechen und dann muss man ja klagen.lg