Arbeitgeber fragt für Tarifvertrag ob ich vorher irgendwo gearbeitet habe. Muss man das richtig angeben?
Moin, Ich suche grade als Studentenjob eine Nebenbeschäftigung und habe eine Tätigkeit als Kassierer im Hornbach Baumarkt gefunden. Jedoch fragte der Arbeitgeber für den Tarifvertrag ob ich schon mal vorher irgendwo im Handel tätig war. Meine Erste Arbeitstelle war tatsächlich beim Rewe als Aushilfe auf Minijobbasis, dass ich aber nicht angeben will, da ich dort aus mangelnder Arbeit gekündigt wurde. Außerdem war das schon seit 2 Jahren her und hatte nach der Arbeit mit Rewe woanders gejobt, wo ich wieder gute erfahrungen gesammelt hatte (service Kellnern etc). Muss ich meine Vorherige Handelstätigkeit erzählen oder wäre das nicht so wichtig. Wenn ich das nicht machen würde, zählen beim Tarifvertrag andere Regelungen, die mei mir evtl. nicht zutreffen..
4 Antworten
Naja im Zweifel (also wenn du es nicht angibst) bekommste halt weniger Geld
Das solltest du auf jeden Fall tun. Deine Erfahrungen beeinflussen unmittelbar deine Eingruppierung und erhöhen die Chancen auf mehr Geld.
Ich will die stelle damit ich wenigstens geld verdiene. Wenn ich das mit rewe angebe, nimmt mich niemand.
Du wurdest doch schon ausgewählt. Wenn du das nicht angeben willst, deine Entscheidung. Dann musst du mit den Konsequenzen rechnen
Danach fragen die Arbeitgeber bei Rewe nach, die erläutern wie schlecht ich dort gearbeitet habe und werde doch nicht genommen.
Musst du nicht. Entsprechende Vorteile die dir sonst aber ggf. zustehen werden dann nicht beachtet.
Wie kann ich mir sicher sein, dass das nur vorteile sind?
Negativ kann es nur sein, wenn du in deiner Bewerbung Erfahrungen angegeben hast, die nicht stimmen.
Grundsätzlich gibt man vorherige Tätigkeiten bereits im Lebenslauf an, und lügen sollte man ebenso grundsätzlich nicht.
Mir geht es nur um die stelle