Wenn sie nichts von dir möchten, musst du auch nichts abgeben.
Gegen eine Ordnungsmaßnahme sind gem. Rechtsbehelfsbelehrung entsprechende Rechtsmittel zulässig.
Auch für sowas gibt es eine Art "Arbeitszeugnis". Und die Täuschung ist ein guter Grund für eine fristlose Kündigung, wenn das raus kommt.
Das ist normal. Falls die fristlose Kündigung keinen Bestand hätte, bist du hilfsweise ordentlich gekündigt.
Ja, das ist erlaubt. Nennt sich Panoramafreiheit.
Kann der Mieter die Aufwendungen seiner Eigenleistung, mit der Zahlung seiner Miete verrechnen?
Nein. Dazu fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Wenn du dir die Frage nicht selbst beantworten kannst, ist die Selbstständigkeit für dich.
Sinn und Zweck einer Selbstständigkeit ist es eben gerade solche Risiken einschätzen zu können.
Die Fälle des Anwaltszwangs findest du u. a. in § 78 ZPO.
Da wirds keinen Führerschein geben.
Sicher, wenn es einen sachlichen Grund hat, ist das durchaus zulässig.
Was natürlich nicht geht, ist dich vor zig Leuten bloß zu stellen, dies sehe ich hier aber noch nicht.
Anrufen, Anschreiben, wie es besser passt...
Was soll ich tun?
Einen Anwalt aufsuchen.
Mit räuberischen Erpressung ist nicht zu spaßen.
Das kommt darauf an.
Ich persönlich halte insbesondere Gleitzeit für unfassbar wertvoll, das ist mir mehr wert als eine Gehaltserhöhung von 200-300€. Auch Home-Office ist sicherlich fantastisch, auch wenn ich da nicht so der Typ für bin.
Wie kann ein kostenloses Abo dir "verkauft" werden? Das ist ein Widerspruch in sich.
Prinzipiell kann ein Verkäufer nicht einseitig die AGB ändern bzw. kann einer AGB Änderung widersprochen werden. Auch steht einem Verbraucher in diesem Falle üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht zu.
In wie weit dies dann aber wirksam umgesetzt wird, ist eine Sache des Einzelfalles.
Zunächst wäre zu klären, welche Frist angemessen ist oder einzelvertraglich vereinbart wurde. Dafür ist wichtig ob es eine Reparatur in Form der Gewährleistung, Garantie oder einem Einzelvertrag war.
Erst danach kann man Fristsetzungen nachvollziehen oder beurteilen.
Zunächst wäre hier erstmal der Sachverhalt aufzuklären.
Wie kann mitgeliefertes Zubehör falsch sein und dies fällt erst nach Einbau auf? Das musst du erläutern. Erst danach kann man über vergebliche Aufwendungen nachdenken.
Wenn du bereits arbeitsunfähig bist und nicht über 3h täglich arbeiten kannst, gibt es keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Netto ist das top. Brutto ist eher so semi.
Sicher, dann wird es eben ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Ab gar keinem Schnitt. Sowas gibt es - rechtlich - nicht.