Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Meinung des Tages: Klimaaktivisten in Präventivhaft - richtig oder unverhältnismäßig?

Bereits seit vielen Wochen trägt die Letzte Generation ihren Unmut über die aktuelle Klimapolitik des Landes auf die Straßen; häufig auch zum Ärgernis der autofahrenden Bevölkerung. In Bayern wurden kürzlich erneut einige Mitglieder der LG in Präventivhaft genommen. Doch wie verhältnismäßig sind derartige Maßnahmen?

Die Letzte Generation - klimapolitischer Mahner & polarisierendes Hassobjekt

Nachrichten um Mitglieder und Aktionen der Letzten Generation sind aus der täglichen medialen Berichterstattung kaum noch wegzudenken. Egal, ob Protestaktionen, in denen sich Mitglieder der LG auf Straßen kleben und somit den Verkehr in Innenstädten zum Erliegen bringen bis hin zu größeren Aktionen an Flughäfen - die Letzte Generation weiß zu polarisieren. Hierbei gehen die Meinungen zum Vorgehen der Protestgruppe innerhalb der Menschen hierzulande häufig weit auseinander: Während manche die Proteste in ihrer Drastik durchaus befürworten, denken andere hingegen, dass die Ziele der Protestler durchaus lobenswert, die Aktionen jedoch völlig übertrieben seien. Auf der anderen Seite gibt es allerdings in Deutschland sehr viele (autofahrende) Menschen, die inzwischen regelrechten Hass auf die Bewegung sowie deren Vertreter entwickelt haben. Beleidigungen und tätliche Übergriffe auf Protestierende gehören mittlerweile leider ebenfalls zum festen Bestandteil einer jeden Demonstration.

Da die Aktionen den Straßenverkehr in Großstädten häufig über mehrere Stunden lahmlegen und vielen Mitgliedern der Bewegung kriminelle, terrorismusähnliche Strukturen und Handlungen vorgeworfen werden, wird in Bayern seit mehreren Wochen auf das Instrument der Präventivhaft zurückgegriffen.

Was ist die Präventivhaft?

Die bayerische Landeshauptstadt München hat sich in den letzten Monaten Stück für Stück zu einer Art Hochburg der Klimaproteste entwickelt. So war es nicht verwunderlich, dass auch angesichts der vom 05. bis zum 10. September stattgefundenen IAA mit massiven Protesten zu rechnen war. Im Zuge der IAA waren in München ca. 4500 Polizisten aus ganz Deutschland im Einsatz, um Störaktionen zu verhindern. Doch einige Mitglieder der Gruppierung wie beispielsweise Lukas K. hatten schlichtweg keine Möglichkeit, überhaupt an den Protesten teilzunehmen. Der Grund: Der 21-jährige Student saß seit dem 01. September in der JVA in Präventivhaft.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) kann ein Präventivgewahrsam über zwei Mal einen Monat ohne etwaige Verurteilung verhängt werden. Interessanterweise ist dieses Instrument primär für die Terrorismusbekämpfung in Bayern vorgesehen. De facto können so Mitglieder der LG präventiv festgesetzt werden, um deren Teilhabe an groß angelegten Klimaprotesten zu verhindern. Im Vorfeld der IAA saßen knapp 30 Mitglieder der Letzten Generation in Präventivhaft. Doch die Maßnahme ist in vielerlei Hinsicht umstritten.

Kritische Stimmen zum Vorgehen der bayerischen Polizei

Bereits 2018 hatten der Bund für Geistesfreiheit München sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern Klage gegen die umstrittene Maßnahme eingereicht. Der Grund hierfür lag u.a. im vielseitig interpretierbaren Begriff der "drohenden Gefahr", die für mögliche polizeiliche Maßnahmen ausreichen würde. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Juni dieses Jahres eine Klage gegen das PAG abgewiesen und vermerkt, dass die nicht hinreichende Darlegung eventueller Grundrechtsverletzungen unzulässig seien. Kritische Stimmen hierzu kommen auch vom Jura-Professoren Markus Krajewski der Universität Nürnberg-Erlangen, der 30 Tage Präventivgewahrsam als unverhältnismäßig und verfassungswidrig erachtet. Dieser kritisiert ferner, dass das überspitzte Vorgehen gegen Menschen, die friedlich für verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz protestieren würden, in keinster Weise mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen der bayerischen Polizei? Ist eine Präventivhaft für Mitglieder der LG verhältnismäßig? Wie bewertet Ihr die Tatsache, dass es sich um ein Instrument zur Terrorismusbekämpfung handelt und bei Klimaprotestierenden zum Einsatz kommt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir wissen, dass die Letzte Generation polarisiert. Wir bitten Euch dennoch, sachlich, konstruktiv und respektvoll miteinander zu diskutieren.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-iaa-klimaprotest-praeventivhaft-letzte-generation-1.6207009

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/muenchen-in-praeventivhaft-er-sorgte-bereits-bundesweit-fuer-schlagzeilen-student-nach-klima-aktion-in-jva-92506578.html

Ich finde die Präventivhaft angebracht, weil... 47%
Ich finde die Präventivhaft falsch, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 12%
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Wehrpflicht nur für Männer und für Frauen nicht wo ist die Gleichberechtigung dreifaches Gehalt Verfassungswidrig Grundgesetz?

Hallo,

in Österreich ist es so dass nur Männer verpflichtet sind 6 Monate zum Militär oder 8 Monate Zivildienst in einem Krankenhaus oder Sozialen Einrichtung zu machen, dafür bekommt man pro Monat 500 € entschädigung, für Frauen ist es hingegen nicht verpflichtent, Frauen können sich jedoch freiwillig zum Militär oder Zivildienst melden und bekommen dafür seit kurzem Stand März 2023 jedoch 1250 € im Monat für die selbe Leistung, also fast das 3x fache Gehalt noch dazu ohne Zwang.

Jz leben wir in einer Zeit wo mit Gendern und Gleichberechtitung gerufen wird, aber hier sieht man wo ganz klar zwei Gleichheitsgrundsätze massiv verletzt werden, Zwang vs Freiwillig und für die selbe Leistung 500 vs 1250 Euro Lohn.

Bei jeder Kleinigkeit schreien alle auf aber hier nicht, irgendwie verstehe ich dies nicht ganz? Was meint ihr dazu? Irgendwie eine massive Doppelmoral, was würden die Politiker und Medien sagen wenn es umgekehrt wäre, wenn Frauen verpflichtet sind für 500 € zum Militär oder Zivildienst zu gehen und Männer freiwillig dies machen können und noch dazu 1250 € bekommen für die selbe Leistung.

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Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

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Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nicht - was nun?

Angenommen der Bundespräsident unterzeichnet ein beschlossenes Gesetz nicht, aber es ist verfassungskonform. Im Grundgesetz gibt es den Artikel 61. Dieser besagt folgendes:

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da der Bundespräsident ja nur eine Prüfungskompetenz, kann man doch daraus schließen, dass er gegen den Abs. 1 verstößt und somit in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden darf, oder?

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