Sitzengeblieben und das zu Unrecht?

Also liebe gf community, meine Freundin, die auch bei mir in der Klasse ist, hat es leider nicht geschafft. Wir besuchen eine 2 jährige Berufsfachschule mit Schwerpunkt Metall in Baden-Württemberg. Deswegen ist Physik ein '' Maßgebendes'' Fach. Wir haben dieses Jahr 2 Ph KA's geschrieben. Bei der ersten hatte sie eine 4 :/ und bei der zweiten eine 5.8, jaaa ich weiß bin selbst schockiert ':D. Nun das eigentliche. Wir haben die zweite Arbeit / Note erst nach 5 Monaten bekommen und es war absolut nicht möglich, iwi abzuklären welche Note man nun eigentlich hat. Nun haben wir letzte Woche endlich Auskunft erhalten und sie weiß seit dem, das sie auf der 4.7 steht und somit eine 5 hat. Nun meine Frage. Wie ist das um Himmelswillen bitte akzeptabel, wenn man versetztungsgefährdet ist und nicht einmal die Möglichkeit hat dies herauszufinden und somit etwas dagegen zu unternehmen. Ist das gesetzlich betrachtet ok? Klar sie hätte mehr lernen sollen und ist zu einem Großteil selber schuld, aber wenn man nicht mal weiß das man versetztungsgefährdet ist, was soll man da denn gegen unternehmen können. Ich hab mal gelesen, die Frist für Korrektur und Notenmitteilung läge bei zwei Monaten. Ich kann es nicht hinnehmen, dass sie deswegen 1 Jahr vergeudet hat und ja, sie kann es auch nicht wiederholen, da es bei BFS nicht möglich ist.

Bitte klärt mich mal einer auf, die Klassenlehrerin meint sogar dreist, dass sie es frech fände, dass sie jtz unserer Physiklehrerin die Schuld gibt, aber in meinen Augen ist sie zu 70% schuld.

Ich danke euch jtz schon mal..

MfG.

Schule, Physik, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium
Schularbeit abgeschrieben, nicht erwischt worden, trotzdem 0 Punkte. Geht das?

Hallo,
Ich habe in der Schule bei einer Arbeit abgeschrieben (die Menge, welche ich abgeschrieben habe (Wörteranzahl), kann man in der Zeit, in welcher ich sie abgeschrieben habe, nicht erreichen). Meine „Spickzettel“ habe ich, dreist wie ich bin, mitten auf meinen Platz gelegt und abgeschrieben. Zum ende der Stunde (nach ~40min) kam der Lehrer (welcher nur die Vertretung des eigentlichen Fach-Lehrers war) zu meinem Platz und fragte mich, ob ich das alles in den ~40 min geschrieben habe. Dies bestätigte ich, jedoch glaubte mir der Vertretungslehrer dies nicht.
Er schrieb auf meine „Spicker“, dass sie IN meinem Heft lagen (obwohl sie auf meinem Tisch lagen) und dass er glauben würde, dass ich abgeschrieben hätte. Mein eigentlicher Lehrer hat die Arbeit korrigiert und mir 0 Punkte aufgrund eines „Täuschungsversuches“ gegeben. Ich hatte ein Gespräch mit meinem richtigen Lehrer, in welchem er behauptete, dass er es zwar nicht beweisen könne, dass ich abgeschrieben habe, aber er es wissen würde und es eindeutig wäre. Außerdem sagte er mir, dass meine „Spicker“ seinen Lehrerunterlagen „1 zu 1 gleichen, jedoch umgeschrieben wurden“. Macht das Sinn? Sind die 0 Punkte gerechtfertigt? Kann ich das noch retten?
Mit freundlichen Grüßen

Schule, Deutschland, Recht, anschauen, Lehrer, Schülerrechte, Schulrecht, Schummeln, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Verarschung
11 Klasse in der gymnasiale Oberstufe wiederholen (möglich)?

Hallo ,ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland und bin zurzeit in Q1.1 auf einem Gymnasium .Ich habe letzes Jahr einen Durchschnitt von 3.0 gehabt also mäßig. Ich mache in 2 Jahren mein Abitur aber ich komme mittlerweile gar nicht mehr mit . Ich lerne die ganze Zeit jedoch kann ich immer noch nicht die Leistung bringen die ich mir wünsche . Ganz besonders hab ich in Deutsch massive Probleme . Also hab ich mir gedacht ich wiederhole ein Jahr . In NRW gelten diese Gesetze :

(2) Eine Wiederholung des ersten Jahres der Qualifikationsphase oder des zweiten und dritten Halbjahres der Qualifikationsphase ist unter folgenden Voraussetzungen möglich oder notwendig:

  1. Wer am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase in zwei der belegten Leistungskurse vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat oder wessen Zulassung zur Abiturprüfung im Grundkursbereich gefährdet erscheint, kann auf Antrag die beiden ersten Halbjahre oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholen.

  2. Wer am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase in vier der belegten Leistungskurse vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, muss die beiden zuletzt besuchten Halbjahre wiederholen. Die betreffende Jahrgangsstufe muss ebenfalls wiederholt werden, wenn in einem Leistungskurs null Punkte erreicht wurden oder wenn feststeht, dass Leistungsausfälle im Grundkursbereich bis zur Zulassung nicht mehr aufholbar sind.


Also wer gefährdet ist oder schon in der 11 nicht mehr zum Abitur zugelassen ist muss wiederholen . Deswegen wollte ich erstmal absichtlich schlechte Noten schreiben um wiederholen zu können. Ich will auf keinen Fall das System ausnutzen oderso aber wenn ich das nicht tue muss ich einen Antrag stellen was abgelehnt werden kann.

Jetzt sagen mir meine Freunde, dass es egal sei ob man zugelassen ist oder nicht .Man muss so oderso einen Antrag stellen . Was stimmt denn jetzt? .Ich dachte wenn ich nicht zugelassen wird, darf ich einmal wiederholen ohne einen Antrag stellen zu müssen .

Schule, G8, Gymnasium, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
ist hier eine pädagogische versetzung möglich?

Hey, ich bin in der e-phase (10 oder auch 11 klasse).ich hab momentan 3 unterkurse, bedeutet: in 3 fächern habe ich unter 5 punkten. man darf hier in hessen nur 2 unterkurse ausgleichen und morgen entscheidet sich, ob meine geschichtslehrerin gnädig ist und mit noch statt 4 5 punkte gibt oder nicht. falls das nicht der fall sein sollte habe ich überlegt eine pädagogische versetzung anzufechten, da die anderen beiden unterkurse chemie und physik sind und ich die beiden fächer zum nächsten schuljahr eh abgewählt habe und in allen anderen fächern gut bin und in 6 fächern mehr als 10 punkte habe. zudem habe ich mich eigentlich rechtzeitig gekümmert noch 5 punkte in geschichte zu bekommen, habe ein referat gehalten und der lehrerin per email angeboten noch eine schriftliche arbeit abzugeben, doch bekam lange keine antwort darauf bis es zu spät war. ich habe in der klausur 1 punkt geschrieben und mich direkt danach bemüht das noch hinzubekommen und man muss dazu sagen, dass mir ein punkt wegen rechtschreibung abgezogen wurde und ich eigentlich 2 punkte gehabt hätte. meine mündliche note weiss ich nicht, schätze mich jedoch auf 6 ein was insgesamt auf 4 punkte führt (das referat nicht mit einbezogen). glaubt ihr sie gibt mir 5 punkte und wenn nein kann ich in meinem fall pädagogisch versetzt werden? LG, nightfawn

Schule, Pädagogik, Ausbildung, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Fragen zum Thema Sitzenbleiben