Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

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Autobahnzufahrt: Gelten Streckenbeschränkungen nur bis zum Beschleunigungsstreifen?

Weil sich ein Diskussionspartner unter einer ähnlichen Frage auch auf mehrfache Nachfrage weigert, auf meine Rückfrage nach dem Motto "habe ich deine Aussage richtig verstanden" einzugehen, mache ich halt eine neue Frage draus:

Wenn am Autobahn-Zubringer vor dem Einfädelungsstreifen eine Streckenbeschränkung beschildert wird, ist diese dann nur für den Zubringer bis zum Einfädelungsstreifen gültig oder auch für den Einfädelungsstreifen und die nachfolgende Autobahn?

Der andere Antwortende meinte, es könne nur bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, weil man auf diesem ja beschleunigen müsse usw.

Nun habe ich gerade dann, wenn auf der durchgehenden Autobahn eine Beschränkung gilt, auch schon oft gesehen dass diese für auffahrende Fahrzeuge im Verlauf des Zubringers ausgeschildert wird.

Hier ein Beispielbild. Im Autobahn-Zubringer stehen ein Tempolimit auf 40 km/h und ein Überholverbot. Im weiteren Verlauf der Autobahn, welche hier eine Baustelle hat, stehen keine weiteren Streckenbeschränkungen.

Wäre die Aussage korrekt, dass Tempo 40 und Überholverbot nur für die 10 m nach dem Schild bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, dürfte man ja anschließend mit 100 km/h durch die Baustelle fahren und dort 'nen LKW überholen... Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich bin der Ansicht, diese Streckenbeschränkungen gelten auch für den weiteren Streckenverlauf.

Ich bitte um Klärung.

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