online alles beantragt....

Die Zulassung wurde bislang beantragt, aber offensichtlich noch nicht vollständig durchgeführt.

Somit sollte klar sein, dass du das Zweirad nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darfst.

...zur Antwort

Du hast mit 18 Ansprüche angemeldet. Somit kann der Versicherer sich nicht mehr hinauswinden!

...zur Antwort
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.htm

Das ist eindeutig, nicht wahr?

...zur Antwort
Würde die andere dann dennoch zahlen, beispielsweise mit den max. 5000€ regress, oder gar nicht?

Dieser Regress bezieht sich allein auf Kraftfahrzeuge.

https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html §§ 5 und 6

Oder wenn man gar nicht weiß, dass man einen Schaden verursacht hat, und ihn daher ein paar Wochen oder Monate zu spät meldet, wenn man ihn dann erst bemerkt?

Die Ausage ist unlogisch. Wenn ich von einem Schaden keine Kenntnis habe, kann ich ihn nicht melden. Deshalb kann ich ihn später melden, aber nicht zu spät.

...zur Antwort
Oder die Sache mit Regress bis 5000€.

Da geht es um "Obliegenheitsverletzungen. Die sind definiert:

In den §§ 5 und 6

https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

...zur Antwort
Welche Versicherung zahlt, wenn Künstler Kerzen verwendet und diese Brand verursachen?

Guten Abend,

Angenommen ein Fotograf, der zwar eigentlich die Kunst nicht für das Geld macht, aber dennoch ein Gewerbe dafür hat um zumindest nicht Minus mit seinen Ausgaben für die kreativen Projekte zu machen, benutzt im Freien für ein Kunstwerk / Fotoabbild / Szene ein paar Kerzen.

Ohne großen Aufwand, beispielsweise mit der Person, die fotografiert wird und außenherum stehen 6 Kerzen.

Was wäre, wenn eine Kerze umkippt und einen Brand verursacht?

Welche Versicherung würde dann zahlen?

(Das müsste ja als grob fahrlässig gelten, da man im Freien, wenn es nicht auf einem privaten Grundstück ist, kein Feuer machen darf. Aber viele Künstler können keine Spezialgenehmigungen bezahlen und auch vielleicht nicht Wochen oder Monate warten, um ein 2 Fotos machen zu können. Auch jene, die mehr damit verdienen).

Natürlich sollte man soetwas nicht machen.

Aber müsste da nicht die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, sofern grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist?

Und was wäre, wenn ein Fotograf kein Gewerbe hat, nichts damit verdient und das gleiche macht? Wäre es dann die privat Haftpflichtversicherung?

Noch ein Beispiel - Der gleiche Fotograf / Künstler benutzt (Ohne Feuer oder Flammen) eine Requisite, die der abgebildeten Person auf den Fuß fällt.

Würde die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, wenn das im öffentlichen Raum, also nicht auf einem Privatgrundstück geschieht?

Oder was, wenn gar keine Requisiten benutzt werden, sondern in der Öffentlichkeit an schönen Orten ein paar Fotos mit einer Person gemacht werden (mit Bezahlung. Entweder wird die Person vom Künstler bezahlt, oder andersherum. Oder das Bild wird später als Kunstwerk verkauft und beide bekommen etwas.).

Und die fotografierte Person stolpert beispielsweise.

Würde das dann als Arbeitsunfall gelten und würde die Betriebshaftpflichtversicherung bezahlen, auch, wenn es nicht auf einem Privatgrundstück / oder mit Genehmigung ist?

Denn für ein paar normale Fotos draußen mit einer Person draußen (Beispielsweise auf einer Blumenwiese, in einem Park, in der Stadt) kann ich mir nicht vorstellen, dass wirklich jeder eine Genehmigung beantragt.

Und würde dann die verletzte Person das erst einmal von der Krankenversicherung bezahlt bekommen ? Bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung generell immer erst mal alle Behandlungskosten? Oder bräuchte man noch eine Unfallversicherung dabei?

(Auch hier am besten beim Beispiel 1 Mal mit Bezahlung und 1 Mal rein als Hobby ohne Bezahlung).

Und würde die Versicherung dann die Behandlungskosten von dem Fotografen einholen wollen, bzw. von dessen Betriebs / Privathaftpflichtversicherung?

Was, wenn diese es nicht bezahlt? Gibt es ein Maximum oder quasi ein Regress maximum, was der Fotograf bezahlen müsste?

Oder müsste er, wenn bei soetwas extrem hohe Schadenskosten entstehen (Beispielsweise, wenn bei dem Stolpern jemand pflegebedürftig wird und konstant über Jahrzehnte Behandlungskosten entstehen), die er bis an sein Lebensende nicht bezahlen könnte, bis zum Tode so ziemlich alles abgeben, was er hat?

Wie kann man sich vor soetwas schützen?

Gefühlt gibt es so viel, was man beachten muss und man bekommt schon Angst, überhaupt etwas zu machen. Wenn man auf jede Kleinigkeit achten muss / vermeiden muss aus Angst, dass die Versicherung nicht bezahlt (Selbst ,wenn man aufpasst. Selbst dann, wenn man eigentlich für draußen eine Genehmigung bräuchte, kann man dabei aufpassen) wären wahrscheinlich die größten Kunstwerke / Fotografien nicht entstanden, oder auch die meisten Studentenkurzfilme nicht, die am Ende ein Sprungbrett für Faszinierendes wären.

Viele Grüße!

...zur Frage
Aber müsste da nicht die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, sofern grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist?

Stimmt.

Und grobe Fahrlässigkeit ist immer Bestandteil des Versicherungsschutzes!

...zur Antwort
https://finanz-land.de/unterschied-krankenversicherung-unfallversicherung/
...zur Antwort
Des Weiteren wurde die Sache dem Ombudsmann für Versicherung übergeben. Die Entscheidung als solche ergab, eine Zustimmung der Versicherung. Alt-für für Neu, ergibt einen Abzug.

Und damit ist der Fall erledigt. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist bindend.

Entgegen einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, ergab eine entgegensetzte Urteil, das dem Wortlaut Alt für Neu nicht zustimmte,

Das ist vollkommen unerheblich, was wann und worüber ein OVG mal entschieden hat.

...zur Antwort
Angenommen, man fährt auf seinem eigenen Grundstück ein Auto ohne Führerschein / Zulassung (Was man ja darf)...

Wenn das Auto zugelassen und versichert ist, zahlt die Krafthaftpflichtversicherung, nimmt dich aber bis zu 5.000€ in Regress (Obliegenheitsverletzung).

Rasenmähertraktoren, Bagger, Golfcarts, usw. ?

Deren Nutzung ist im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

...zur Antwort
...und übernimmt das die Haftpflichtversicherung überhaupt?

Nein, denn dich trifft kein Verschulden.

...zur Antwort
der sein Auto mit Finanzierung gekauft hat.

Somit ist das Fahrzeug nicht sein Eigentum und hat deswegen nicht das Recht, das Fahrzeug ohne schriftliche Einwilligung des Kreditgebers zu verkaufen.

...zur Antwort

Es gibt zwei Hauptgründe:

  1. Die Neukalkulation des Tarifes. Diese erfolgt mindestens einmal pro Jahr.
  2. Die mögliche Veränderung der Typklassen deines Farzeuges sowie die mögliche Änderung der Regionalklasse
...zur Antwort