Was wenn man Unfall baut und Kfz-Versicherung nicht als "teilweise betriebliche Nutzung" abgeschlossen wurde?
Hi!
Manchmal kann man bei der KFZ Versicherung auswählen, ob man das Auto rein privat, teilweise auch betrieblich oder vorwiegend betrieblich und teils privat nutzt.
Was wäre beispielsweise, wenn man es privat abschließt, dann aber irgendwann doch 1-2 mal betrieblich damit fährt (Beispielsweise als Selbstständiger) und ein Unfall passiert?
Beispielsweise, weil jemand gerade ganz frisch Fotograf geworden ist oder sonst etwas macht, was nicht nur rein privat ist.
Würde die KFZ Haftpflicht dann GAR nichts zahlen, selbst, wenn man aufpasst?
Oder würde sie dann nur eine Nachzahlung fordern, damit man ihnen quasi so viel bezahlt hat, wie man bei der gleichen Versicherung, die aber auch für "teils betriebliche Nutzung" gedacht ist.
Oder die Sache mit Regress bis 5000€.
Viele Grüße :)
2 Antworten
Die KFZ Versicherung zahlt immer.
Es könnte aber eine Prämien Nachforderung geben
Vielen Dank! Puh, da bin ich erleichtert.
Es gibt so vieles, wo viele gar nicht dran denken würden. Aber das ist super, wenn es mit versichert ist, und es maximal eine Nachforderung geben könnte.
Das wäre ja schlimm, wenn ansonsten jemand 1 Mal doch betrieblich und trotz Aufpassen etwas passiert, und er das niemals selbst bezahlen könnte.
Oder die Sache mit Regress bis 5000€.
Da geht es um "Obliegenheitsverletzungen. Die sind definiert:
In den §§ 5 und 6
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html
...du meine Güte...
Die Überschrift lautet: Pflichtversicherung. Warum wohl? Weil der Versicherer verpflichtet ist, im Schadenfall zu zahlen!
Hm, das ist verwirrend.
"Als Folge hiervon muss man sich den Schaden selbst zurechnen lassen. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 58) stellt klar: Verletzt der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Obliegenheit, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet."
Vielen Dank für die Antwort! Würde das heißen, dass der Versicherer GAR nichts zahlt? Das wäre ja schlimm.