Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Instandsetzung zu setzen. Verstreicht die Frist fruchtlos, dann befindet sich der Vermieter im Verzug. Danach kannst du in die Ersatzvornahme gehen nach § 536 a BGB. Die Kosten der Instandsetzung kannst du nach §556b BGB aufrechnen gegen die Miete. Der Vermieter muss von deinem Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Jegliche Post mit Einwurfeinschreiben befördern. Das gilt zunächst für den WM-Anschluss.

Die zögerliche Warmwasserversorgung ist ein Problem der Zentralheizung, da hast du keinen Zugriff durch eine Ersatzvornahme. Klage vor dem Amtsgericht auf Instandsetzung, aber setze den Vermieter vorher in Kenntnis von deinem Klagevorhaben.

Eine moderate Mietminderung von15- 20% auf die Gesamtmiete halte ich für angemessen. Erstmals kannst du mit der Mietzahlung Juni 24 diese Minderung ausführen. Auch das ist dem Vermieter mitzuteilen.

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Immer wieder die gleiche Übungen ohne Änderung der Lasten , ohne Erhöhung der Wiederholungsrate ohne Änderung der Pausen bedeutet Stillstand bzw. nur geringer Kraftzuwachs.

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Mach eine Ersatzvornahme nach § 536 a BGB und die Kosten nach § 556 b auf den Vermieter umlegen. Teile dein Vorhaben dem Vermieter mit. Hast du noch keine Instandsetzungfrist gesetzt, dann muss du das zuerst tun. So geht es wohl am schnellsten.

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Der § 535 BGB verpflichtet jeden Vermieter, privat oder Gesellschaft/Genossenschaft, zur Instandhaltung der gemieteten Wohnung. Wenn der Mieter so dumm ist und Defekte selbst beseitigen will, würde ich als Vermieter nichts dagegen haben.

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Da gibt es nichts abzustimmen ! Wechsle das Schloss, wenn sie dir nicht die Schlüssel herausgeben wollen.

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Sehr geehrter Herr/Frau ......,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Mietvertrag vom nn.nn.2024, die Wohnung ...(Adresse) betreffend, zum 31.08.2024.

Mit freundlichen Grüßen

Isolde Tristan

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Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 576 b BGB bei Kündigung des Mieters, der eine Werkswohnung gemietet hat.

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Gibts im Mietvertrag eine Klausel über Schönheitsreparaturen, dann ist die Lackierung der Türen während der Mietzeit rechtens. Die Kaution darf nicht dem Vermieter zufallen. Den Einbau neuer Türen solltest du sofort widersprechen oder bist du schon ausgezogen?

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Du hast einen Unterlassungsanspruch. Daher wäre eine Unterlassungsklage am Amtsgericht geboten, einen Rechtsanwalt brauchst du dazu nicht, beantrage ein schriftliches Verfahren. Fotos mit Datumseinblendungen fertigen und Schriftdokumente mit Einwurfeinschreiben befördern zur Beweissicherung.

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Zwei Abmahnungen zum gleichen Thema sind notwendig bei dieser Sachlage. Ändert der UM das Verhalten nicht, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen.10 Werktage Auszugsfrist solltest du ihm dann zugestehen.

Voraussetzung ist aber eine eindeutige Regelung im Untermietvertrag, dass der UM bestimmte Aufgaben zu erfüllen hat. Kleine Diebstähle musst du ihm nachweisen und eventuell zur Anzeige bringen. Informiere dich § 543 (1) BGB

Tenor: Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist massiv gestört!

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Auch ein Minderjähriger, der nur beschränkt geschäftsfähig ist, darf einen Mietvertrag abschließen, dem aber seine Erziehungspflichtigen ZUSTIMMEN müssen!

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Die Baugenehmigung ist erforderlich.

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Da trainierst du in einem Satz bis zum Muskelversagen, bis zu Erschöpfung. Machst dann eine Pause und wiederholst den Satz. Effektiver ist aber einen Satz im submaximalen Bereich zu trainieren, die Pause auf max.30 sec. setzen und dann den nächsten Satz . So kannst du die Superkompensation nutzen.

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2 Kautionsraten nicht übergeben? Dann kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, denn der Mieter ist im Verzug mit dem überwiegenden Teil der Mietsicherheit.10 Tage Auszugsfrist sind zu gewähren. Fehlende Miete nach Mahnung durch Zahlungsklage beitreiben, Vermieterpfandrecht prüfen.

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Sobald der Mieter im Mietvertrag sich der anteiligen Zahlung der Betriebskosten unterworfen hat, kann er an allen Betriebskosten nach § 2 der Betriebskosten -verordnung durch den Vermieter verpflichtet werden, unabhängig von im Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten. Nebenkosten gehören nicht in den Mietvertrag.

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Mieter Hunde und Katzen machen Ärger?

Hallo zusammen,

wir sind sind seit kurzem Vermieter geworden und haben die ausgebaute Scheune auf unserem Grundstück, welche direkt an unser Haus angrenzt vermietet. Jeder hat seine eigene kleine Auffahrt, dazwischen liegt vorne der Vorgarten, den wir nicht vermietet haben. Die Scheune hat einen kleinen Garten hinten, der mit unserem verbunden ist und nicht wirklich getrennt werden kann, da wir den Garten gerade anlegen (Alles wird erneuert und saniert) und dadurch müssen und ich bei den Mietern und bei uns Rasen mähe. Einzieht die Terasse bei denen habe eingezäunt für Privatsphäre und der 25qm Garten ist dann offen mit unseren, was nach hinten bisher kein Problem darstellt.

Nun zum Problem, die Mieter haben sich erst 2 Kater geholt, die unkastriert draußen rumlaufen und unsere kleine Katze ständig jagen, einmal wollten sie sogar durch unsere Katzenklappe.
Das größere Problem sind aber die beiden Hunde, zwei Rüden, Schäfferhunde-Collie Mix. Die werden draußen nicht and er Leine gehalten, laufen alle Nachbarn und Spaziergänger an, werden in den Vorgarten geschickt, zum „Geschäft“erledigen und dann machen die Mieter das nur auf meine Anweisung weg und vergessen dabei die Hälfte.
Mitten in der Nacht (3 Uhr morgens) werden beide rausgelassen, weil sie mal müssen und dann Bellen die 10 Minuten lang und werden zurück geschrieen, bis sie endlich hören.
Darüber hinaus machen sie auch bei den Nachbarn hin und werden nicht wirklich erzogen. Keine Hundeschule wurde bisher besucht und den Führerschein, der hier Pflicht ist, wurde auch nicht gemacht. Sie sind zu bequem. Für den Führerschein hat man aber auch ein Jahr Zeit.

noch zu erwähnen ist, dass ich jeden Tag in den Vorgarten muss, um da die Frisch gepflanzte Hecke gießen muss und ständig die Hundehaufen dort habe und mit dem Aufsitzmäher alles an den Reifen kleben habe.
und wir haben eine Einjährige Tochter, mit der wir nur zusammen draußen sind und da ist mir die Situation mit 2 Hunden nicht geheuer.
darüber hinaus haben die bei den Katzen nicht gefragt, ob die da einziehen lassen können und bei den Hunden haben sie auch nicht gefragt, nur erwähnt, als sie die schon hatten. Und beim Einzug wussten die , dass das kein Hundefreundlicher Garten ist, da wir noch in der Sanierung stecken.

Meine Frage kann ich die die Erlaubnis zur Tierhaltung zurückziehen? Bei den Hunden weil sie überall hinmachen und alle anlaufen und dadurch ein Gefahr entsteht. Oder muss ich erst eine Abmahnung erteilen?
Meine Befürchtung ist: wenn die erteile oder die Abmahne, dann wollen die eventuell ausziehen, dann finden die keine neue Wohnung, da 4 Tiere einfach zu viel ist.
Wir selber haben ein befristeten Vertrag mit denen über 3 Jahre.

oder kann ich noch etwas anderes tun?
Reden hilft nicht, habe ich nun über mehrere Wochen versucht.

Danke fürs lesen und helfen.

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Alles, was den Hausfrieden stört, der Hausordnung zuwider läuft, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber abmahnen. Ändert der Mieter auch nach der 2. Abmahnung nicht sein Verhalten, ist die außerordentliche und fristlose Kündigung geboten.

Vgl. dazu § 543 (1) BGB.

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Mietrechtsfrage: Scheune vermietet. Mieterhöhung, Neben-und Betriebskosten. Was muss ich beachten?

Hallöchen,

Ich könnte mal euer Schwarmwissen gebrauchen. Angemerkt werde ich mich hierzu noch an einen Anwalt meines Vertrauens zwecks Mietrecht wenden, ich könnte aber eine erste Einschätzung gebrauchen.

Mein Vater hat vor 5 Jahren eine an das Wohnhaus angrenzende Scheune vermietet. Nach seinem Tod ist dies nun mein Eigentum und die Mietpartei zeigt sich mehr wie nur gewillt einen neuen Mietvertrag abzuschließen, da sich einfach einiges geändert hat in diesen 5 Jahren.

Nun meine Frage: Ich würde gerne eine Mieterhöhung bewirken. Hier wurde bereits von den Mietern gesagt, dass dies komplett genehm ist. Die Miete wurde leichtsinnig in den letzten 5 Jahren kein einziges Mal erhöht. Um wieviel Prozent kann ich diese jetzt anheben? Kappungsgrenze wäre in dieser Gegend 15%.

Dann würde ich gerne alle umlagefähigen Betriebs-und Nebenkosten auf die Mieter umschlagen. Auch hier wurde zugestimmt. Welche gehören dazu? Die Mieter nutzen Strom, Wasser. Für Strom wird gerade ein separater Stromzähler vom Versorger installiert. Eine separate Wasseruhr soll ebenfalls noch hinzu kommen. Hier würde also der tatsächliche Verbrauch sowie die Mietkosten des Zählers und der Wasseruhr auf die Mieter umgelegt werden. Aber wie sieht es bei dem Rest aus? Wie z.b. Grundstückssteuer, Gebäudeversicherung, Niederschlagswasser und Abwasser. Wie lege ich diese auf die Mieter um?

Dies hier soll nur als erste Informationseinholung dienen. Das ich zumindestens ein ungefähres Bild habe, was ich eventuell bisher noch nicht auf dem Schirm hatte.

Danke euch schonmal.

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Eine Scheune ist kein Wohnhaus, kann aber durch Bauantrag in eine Wohnimmobilie umgewidmet werden. Also was ist es - Gewerblich oder Wohnhaus?

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Betrüger Hausverwaltung?

Hallo, ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben und habe die Zählernummer vom Vermieter bekommen, allerdings besteht die Zählernummer aus 14 Stellen, die nur aus Zahlen sind, was mir komisch vorgekommen ist. Auch unter der Adresse von der Hausverwaltung gibt es eine ganz andere Firma, die mit einer Hausverwaltung nichts zu tun hat. Der Sitz von der Hausverwaltung ist auf der Abensstraße 8, 93059 in Regensburg, mit dem Namen Novium. Gibt es überhaupt einen Stromzählernummer mit 14 Stellen, die nur aus Zahlen bestehen? Das Ganze wirkt auf mich sehr unseriös. Auch hat der eigene Mitarbeiter von Novium anscheinend auf Google eine positive Rezension geschrieben. Der Mietvertrag wird ab dem 01.07.2024 beginnen und der Vermieter antwortet manchmal nicht auf meine E-Mails, wen auch nur verzögernd. Wie kann ich es überprüfen lassen, ob es die Hausverwaltung wirklich gibt? Der Mietvertrag wurde digital unterschrieben, bis jetzt habe ich nicht einmal mit dem Vermieter telefoniert und die Wohnung besichtigt, weil ich einfach zu weit entfernt wohne und die Hin her Fahrerei würde sich nicht lohnen, nur um eine Wohnung zu besichtigen. Der Vermieter meint, dass die Kaution und die erste Miete vor Schlüsselübergabe bezahlt werden müssen. Bis jetzt habe ich nichts überwiesen. Ich werde ab dem 28.06.24 in die neue Wohnung einziehen und den Umzugsunternehmen habe ich schon beauftragt und meine alte Wohnung gekündigt, es besteht halt die Gefahr, dass ich niemandem zur Schlüsselübergabe am 28.06.2024 eintreffen werde, wenn ich vor Ort bin und dann mit leeren Händen dort stehe mit meinen ganzen Sachen. Das Umzugsunternehmen wird auch sicher sein Geld wollen. Wer weiß, vielleicht ist die neue Wohnung auch bewohnt. Aber die Adresse stimmt auf jeden Fall von der neuen Wohnung. Was könnte man jetzt unternehmen, um zu überprüfen, dass die Hausverwaltung jetzt letztendlich existiert oder nicht? Lg

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Du hast ein Exemplar des Mietvertrages von dir und der Hausverwaltung unterschrieben erhalten. Wer ist der Eigentümer des Hauses, in dem du wohnen wirst? Der Mietvertrag ist wirksam und der Mietbeginn auf den 01.07.2024 festgelegt.

Hast du eine Genehmigung bereits zum 28.06.24 die Wohnung zu beziehen? Ohne diese ausdrückliche Genehmigung läufst du Gefahr, die Wohnung nicht übergeben zu bekommen.

Die Hausverwaltung Novium GmbH existiert. Öffne bei google deren Seite und öffne dort das Impressum, da stehen alle relevanten Angaben.

Rufe den Netzbetrieb Regensburg an und lass zu deiner Sicherheit die Zählernummer überprüfen.

Die erste Rate der Kaution kannst du bereits jetzt überweisen. Die erste Gesamtmiete erst nach Mietbeginn, also am 2.7.24. Hat dir der Vermieter eine Kontonummer für das Kautionskonto mitgeteilt oder willst du ein Kautionssparbuch anlegen?

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Die ausführende Firma ist Verursacherin eures Laminatschadens. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma hat den Schaden zu regulieren. Meldet das eurem Vermieter.

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