Muss Handwerker Baugenehmigung prüfen?
mal angenommen Frank möchte sein Haus umbauen und verändert dabei die dachform durch eine große Gaube, die auch Richtung Straße zeigt. Auch die Dachneigung soll geändert werden.
Er lässt alles bei seinem Bruder Tim bauen, der eine Zimmerei hat und ein Meister ist. Eindecken lässt er es von einem befreundeten Dachdecker. Die restarbeiten führt er selber durch. Das Haus steht in Thüringen.
frage 1 braucht Frank eine Baugenehmigung?
frage 2 muss Tim als zimmerermeister prüfen, ob Frank eine Baugenehmigung hat oder kann er auch so arbeiten?
4 Antworten
Die Baugenehmigung wird erforderlich, da die Straßenansicht verändert wird (durch Gaube und Dachneigung).
Der Zimmermann ist nicht verpflichtet, die Baugenehmigung zu prüfen.
Aber: Zimmermeister dürfen Bauanträge für Einfamilienhäuser stellen. Sie haben die "eingeschränkte Bauvorlageberechtigung".
Da der Zimmerer vom Fach (Bauberuf) und zudem als Meister qualifiziert ist, besteht für ihn eine Verpflichtung, den Bauherren - in diesem Fall seinen Bruder - auf Missstände aufmerksam zu machen. Eine fehlende Baugenehmigung oder fehlende Statik ist ein solcher Missstand.
Sollte es - im Extremfall - zu einem Verfahren kommen, müsste sich der Zimmermeister eine Mitschuld anrechnen lassen, da er seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist.
1) Ja
2). Als Bruder sollte er Frank auf die erforderliche Baugenehmigung hinweisen, die Vorschriften sollten ihm bekannt sein. Als Bruder wird er dies nicht weiter prüfen, als Unternehmer wird er die genehmigten Pläne vermutlich sehen wollen - danach richtet sich meiner Meinung nach seine Kalkulation.
Die Baugenehmigung ist erforderlich.
Verantwortlich ist natürlich letztlich der Bauherr (Eigentümer) Da ist jedenfalls etwas zu holen im Schadensfall.
Aber kein Zimmermann wird eine Dachgaube mit Änderung der Dachneigung ohne Genehmigung in Auftrag nehmen. Auch der Handwerksbetrieb haftet ja für die Verkehrssicherheit. Ein potentieller Geschädigter kann sich aussuchen, an wen er seine Forderung richtet.