Blickwechsel 11. Oktober 2021
Deine Frage an einen Graffiti-Sprayer
Alles zum Blickwechsel

Wie stehst Du zur rechtlichen Seite?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch wenn es sich wie eine Doppelmoral anhört, kommt es im normal darauf an was es ist. Einen Brückenpfeiler von der Autobahn oder Züge sehe ich generell nicht als schlimm an aber bei Privat besitz den Klinker von einem Einfamilienhaus anzumalen oder deren Garage macht man nicht. Rückwand von einem Fabrikgebäude finde ich "nicht so schlimm" wie die die Fensterfront von einem kleinen Geschäft. Es gibt auch für mich Sachen die ich nicht gut finde und ein Sprüher eigentlich in Ruhe lässt, sonst würden die Städte noch ganz anders aussehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit fast 30 Jahren selber am Sprühen

NEIN-- kann ich absolut nicht nachvollziehen .das empfinde ich als eigentumsdelikt, was auch bestraft werden muss. abe r ich find es toll, wenn ein KÖNNER eine tote aussagelose Wand besprühen darf udn damit das stadtbild verschönert.

Waldmensch70 
Fragesteller
 01.12.2021, 12:05
abe r ich find es toll, wenn ein KÖNNER eine tote aussagelose Wand besprühen darf udn damit das stadtbild verschönert. 

Da bin ich ganz bei Dir!

Mit Einverständnis des Eigentümers und von jemanden, der es auch kann kommen da manchmal echte Kunstwerke zustande, die man sich auch gerne ansieht!

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