Was passiert wennmsn eine Radfahrer auf dem Zebrastreifen anfährt?

5 Antworten

Hier werden beide Seiten haftungsrechtlich eine Teilschuld bekommen, die Höhe derselben variiert aber davon, wer sich "schuldhafter" verhalten hat. Hast Du den Unfall aber absichtlich in Kauf genommen, könnte zudem ein Strafverfahren auf Dich zukommen, eine Ordnungswidrigkeit haben ziemlich sicher beide begangen (auch hier hängt es am Ende von den Details ab).

Von Experte tinalisatina bestätigt

Wenn du ihn absichtlich anfährst "weil er ja keine Vorfahrt hat" trägst du die volle Schuld und darfst ggf. zum MPU und vor Gericht wegen Körperverletzung etc.

Bei einem unabsichtlichen Unfallgeschehen wird in aller Regel jedem eine Teilschuld auferlegt weil der Autofahrer an einem Zebrastreifen immer besondere Vorsicht walten lassen muss.

der Radfahrer wird eine teilschuld bekommen aber der Großteil liegt beim Autofahrer. Abgesehen davon das der immer die sog. Betriebsgefahr trägt hat er sich auch falsch verhalten. Denn beim heranfahren an einem Zebrastreifen ist immer eine besondere Vorsicht geboten. Hätte der Autofahrer sich daran gehalten wäre es zu keinen Unfall gekommen

wie würden die strafen aussehen für rad und oder Autofahrer. Ist der Autofahrer trotzdem voll Schuld?

Zumindest zu 75%. Beim Heranfahren an einen Zebrastreifen gilt immer besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Das gilt auch dann, wenn Radfahrer, eigentlich unerlaubt, den Zebrastreifen fahrend überqueren. Von deinem KFZ geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus, deshalb bekommst Du immer die Hauptschuld, wenn Du mit einem Fußgänger oder Radfahrer Kontaktbekanntschaft schließt, egal in welcher Standardsituation.

Hast Du allerdings auf alles Acht gegeben, und der Radfahrer schießt aus dem Dunkel heraus, unbeleuchtet über den Radweg, freihändig und mit dem handy in der Hand, dann kann die Sache etwas anders ausgehen. Ist einem Kollegen von mir schon passiert auf der Anfahrt zum Frühdienst in der dunklen Jahreszeit. Der Radfahrer blieb auf seinem Schaden sitzen, und das Strafverfahren gegen meinen Kollegen wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt. Leider mußte die Vollkasko für den Schaden am Fahrzeug herhalten, weil vom Radfahrer nichts zu holen war. Auch so etwas immer im Hinterkopf behalten.

Wenn du anhalten hättest können, dann hast du trotzdem ein Problem. Wenn andere was falsch machen heißt das nicht dass du es ahnden darfst. Selbstjustiz geht nämlich nicht im Straßenverkehr.