Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1922ff BGB

Gibt es keine Kinder (und Ehegatten) erben die Eltern. Leben diese nicht mehr oder haben das Erbe ausgeschlagen würden deren Kinder, also die Geschwister erben. Leben die nicht mehr oder schlagen das erbe aus, würden deren Kinder erben. Gibt es da keine wären die Großeltern bzw deren Kinder, enkel etc. dran. Und so weiter.

Es geht immer erst nach untern, gibt es da niemanden geht man eine Generation zurück und dann da nach unten

Nur wenn gar keine erben ermittelt werden können, erbt der Staat (idr das Land in dem man lebte, gibt's kein festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dann der Bund)

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Verkaufen

Wenn du selbst dort nicht leben willst würde ich es eher verkaufen. 300km Entfernung wären mir zu viel um es zu vermieten. Außer du hast jemanden in der Nähe der sich bei Bedarf drum kümmern kann wenn zb mal kleinere Reparaturen anstehen oder einfach nur zb im Rahmen des ablesen von Zählerständen mal nach dem Rechten zu schauen

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Der Euro ist eine große stabile Währung. Es gibt keine Anlass andere Währungen akzeptieren zu müssen.

Auch in den USA wird ganz überwiegend nur der US Dollar akzeptiert

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Falls tatsächlich versehentlich mehr Lohn gezahlt wurde als vertraglich geschuldet ist der dem Grunde nach zurück zu zahlen. Das muss der Arbeitgeber aber nachweisen. Er hätte dir auch die lohnabrechnungen geben müssen. Schwarz beschäftigt wurdest du aber nicht?

Falls im vertrag keine Kürzeren Ausschlussfristen bestimmt sind, wäre der Anspruch auch noch nicht verjährt. Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Ggf Tarifvertrag?

Da du das Geld aber wohl für den laufenden Lebensunterhalt ausgegeben hast, könntest du m.e. die einrede der entreicherung geltend machen und musst das Geld dann nicht zurück zahlen.

Ich würde erstmal abwarten, bis der AG den Anspruch vernünftig nachweist. Dann kann man weiter sehen

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Nun, als erstes einmal solltest du notwendige Rücklagen auf einem Tagegeld Konto belassen. Niemals das ganze Geld in Aktien oder andere längerfristige Anlageklassen investieren

Geld das längerfristige nicht gebraucht wird sollte dann vernünftig angelegt werden. Aktien sind da grundsätzlich eine gute Wahl. Aber einzelne Aktien können immer ein hohes Risiko bilden. Als leihe ist es kaum möglich abzuschätzen wie sich die Geschäfte eines Unternehmens langfristig entwickeln. Wichtig ist daher das Risiko zu streuen. Da machen bei kleineren Beträgen Aktienfonds zb ETF mehr Sinn

Unter 1000 Euro marke zu bleiben da es danach versteuert werden muss.

Versteuern tust du nur Einkommen. Also Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne von der gesamtsumme wird der Sparerpauschbetrag von 1000€ abgezogen. Und vom Überschuss zahlt man dann 25% zzgl Solz und ggf Kirchensteuer

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Der Balkon gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum, das ist richtig. Allerdings Sind teile im räumlichen Bereich des sondereigentums doch nach § 3 Abs 1 und 2 WEG sondereigentumsfähig. Das betrifft idr nur den oberbodenbelag. (Elzer in Haufe WEG - Recht, S. 469)

die Arbeiten wurden also ggf am sondereigentum vorgenommen womit du die Kosten zu tragen hättest.

aber auch wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handeln würde wäre dein Vorgehen problematisch. Die arbeiten hätte der Verwalter der WEG beauftragen müssen, da du für diese nicht Vertretungsberechtigt bist. Im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag könnte ggf die WEG zur Zahlung verpflichtet sein, aber die Voraussetzungen sehe ich hier eher nicht.

sonst muss man noch in die Teilungserklärung schauen. Auch soweit der Balkon Gemeinschaftseigentum ist, kann in der Teilungserklärung geregelt werden, das kosten für die Instandhaltung für Teile die ausschließlich durch den Gebrauch eines Wohnungseigentümers bestimmt sind nur von diesem zu tragen sind. Bei einem Balkon betrifft dies dann die gesamten, auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bauteile (LG Itzehoe, Urteil vom 19.1.2016, 11 S 29/15

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Mehr Zinsen sind natürlich grundsätzlich besser.

der angegebene Zinssatz bezieht sich immer, also in beiden fällen auf ein Jahr. Nur beim Tagesgeld werden die anteilig eben entsprechend etwas eher ausgezahlt. Da die Zinsen dann auch wieder verzinst werden ist der effektive Zinssatz dann geringfügig höher als 1,5%. Aber immer noch deutlich weit unter 3%

der Zinssatz beim Festgeld ist über die Laufzeit auch fest. Beim Tagesgeld kann der sich auch jederzeit ändern

bei einem Festgeld Konto wird ein bestimmter Geldbetrag direkt zu Beginn auf das Konto überweisen und ist dann für die entsprechende Laufzeit nicht mehr verfügbar. Das Geld ist also fest angelegt.

bei einem Tagesgeld Konto kannst du nach Belieben täglich Geld ein oder auch auszahlen. Das Geld ist täglich verfügbar.

Ich möchte mir Zum Ausbildungbeginn…

wenn du gerade die Ausbildung anfängst hast du ja aktuell wahrscheinlich kein Geld das du auf ein Festgeld Konto einzahlen konntest? Es geht darum das du einen Teil deines Einkommens sparst? Da macht dann erstmal nur ein Tagesgeld Konto Sinn.

Kann ich auch beide Kontos gleichzeitig haben?

natürlich. Auch mehrere/ so viele du willst. Ich würde erstmal das Geld auf dem Tagesgeldkonto sparen. Wenn du dann da genug für etwaige Rücklagen etc. hast kannst du dann wenn mehr Geld auf dem Tagesgeldkonto ist den Überschuss als Festgeld anlegen damit es mehr Zinsen gibt . Achte dabei auf die Laufzeit. Wenn du das Geld zb am Ende der Ausbildung für eine eigene Wohnung brauchst sollte die Laufzeit natürlich dann enden

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Wenn man Feststellt, das die Erklärung Fehler enthält muss man die unverzüglich, wenn man den Fehler festgestellt hat, dies dem Finanzamt mitteilen. Das kann zb durch einen Brief, eine sonst. Mitteilung über Elster oder durch eine neue, berichtigte Steuererklärung passieren

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Im Schnitt ca 2 Wochen. Vorausgesetzt damit ist dann wirklich alles geklärt.

p.s. Wieso per Einschreiben? Das ist ungewöhnlich. Oder gab es mal Probleme das schrieben vom FA gar nicht angekommen sind?

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Ein gigantisches Chaos an den Grenzen, da sich von heute auf morgen keine Grenzkontrollen umsetzen lassen. Und selbst wenn dies vorab geplant würde, würden die einen Milliarden aufwand bedeuten.

Ohne kontrolle würde es also faktisch weiterhin eine Art Binnenmarkt geben. Aber ohne Regulierung und Kontrolle. Es wären hohe steurausfälle zu befürchten da es keine Kontrollmeldungen für i.g. erwerbe gibt aber auch keine einfuhrumstzsteuer erhoben würde.

Dann müsste man schauen was an EU recht durch Verordnungen dann alles fehlt und separat als nationales recht umgesetzt werden müsste. Die Liste wäre lang.

Dann hätten unzählige grenzpendler und andere die im Ausland leben oder arbeiten massive Probleme weil der Arbeits und Aufenthaltserlaubnisse auf der kippe ständen

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Fahren ohne fahrerlaubnis und fahren ohne Versicherung.

Das sind Straftaten. Da gibt es kein pauschalen Bußgeld oder ähnliches. Als Jugendlicher gäbe es voraussichtlich einige sozialstunden, bei vorstrafen ggf auch Jugendarrest. Als erwachsener eine Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen richtet, oder bei vorstrafen ggf auch einige Monate Freiheitsstrafe.

Außerdem Fahrverbot, ggf Führerscheinentzug und sperren für den autoführerschein falls der demnächst gemacht werden soll

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Auf jeden fall. Zum einem wäre es asozial Hilfe in Anspruch zu nehmen die nicht benötigt wird.

Zweitens besteht die Chance dss sich das Einkommen von 1460€ erhöht wenn man gute Arbeit macht oder aus einer bestehenden Beschäftigung heraus findest man auch eher einen neuen besseren job, als wenn man arbeitslos ist.

Aber auch von 265 Euro im Moment kann man sich auch schon einige nette Sachen leisten

Außerdem wird man bei nur 1460€ Nettoeinkommen aller voraussicht nach Anspruch auf Wohngeld haben wodurch sich das gesamte Einkommen noch erhöht

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Doch, das anstarren und provozierende breitbeinige sitzen kann man ihm verwerfen und ist nicht akzeptabel. Ich würde mich beim Betreiber über den Typen beschweren. Normalerweise sollte der hausverbot bekommen

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Ein Selbstmord Versuch sollte gar nicht bestraft werden. Der Mensch hat offenbar ein schwerwiegendes psychisches Problem bei dem man, wie bei andern Krankheiten auch, geholfen werden muss.

Davon abgesehen ist die Todesstrafe insgesamt abzulehnen. Egal was die Person verbrochen hat

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Fragen kann man. Aber ob der da Interesse dran hat bezwiefel ich. Wenn man als Vermieter eine Küche mit vermietet muss diese dann auch mit instand gehalten werden. Wenn der Backofen also zb kaputt ist muss der vom Vermieter getauscht werden. Daher vermieten viele lieber ohne Küche. Und deiner ja bisher offenbar auch.

Gute Chancen hat man idr diese an den Nachmieter zu verkaufen. Der braucht Ja auch eine.

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