Warum wird mir das Kindergeld angerechnet?
Hallo.
Zu meiner Situation, ich bin mit meinem Freund zusammengezogen und befinde mich in meinem Fachabi, welches ich nachhole. Er ist gerade arbeitslos geworden und wir bekommen jetzt Bürgergeld. Das Jobcenter rechnet uns nun das Kindergeld an, welches aber laut dem Gesetz den Eltern zusteht. Darauf pocht auch mein Vater weswegen er uns nur ungern das Kindergeld überlässt (obwohl dieses doch für die Kinder ist, also was will er damit?). Nun ist die Frage, ob das Kindergeld uns zu unrecht vom Jobcenter angerechnet wird, solange wir das selber doch garnicht bekommen?
LG
Edit: ich selber bin 22, mein Freund ist 30. Falls das eine Rolle spielt.
7 Antworten
Das Jobcenter rechnet uns nun das Kindergeld an, welches aber laut dem Gesetz den Eltern zusteht. Darauf pocht auch mein Vater weswegen er uns nur ungern das Kindergeld überlässt (obwohl dieses doch für die Kinder ist, also was will er damit?).
Zunächst einmal:
JA es ist richtig dass Kindergeld angerechnet wird. Das habt Ihr ja auch weiterhin als Einkommen. Lediglich der Bedarf des Kindes innerhalb der Bedarfsgemeinschaft verringert sich dadurch.
Ihr bekommt also das gleiche Kindergeld, aber nur 250 € weniger Bürgergeld. Die Summe ist also +/- 0 €.
Was hat dein Vater mit dem Kindergeld zu tun?
Kindergeldberechtigt ist der, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Nun ist die Frage, ob das Kindergeld uns zu unrecht vom Jobcenter angerechnet wird, solange wir das selber doch garnicht bekommen?
JA!
Denn es ist kein Einkommen in euerer BG, da offenbar das Geld an jemand anderes geht, das Kind somit auch einen anderen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anspruch haben & Anspruch auch bekommen, sind 2 verschiedene Dinge.
Das JC geht hier womöglich also von einem Pauschalen Fall aus dass du das Kindergeld bekommst was, offenbar laut deiner Aussage, nicht der Fall ist.
ich bin mit meinem Freund zusammengezogen und befinde mich in meinem Fachabi, welches ich nachhole. Er ist gerade arbeitslos geworden und wir bekommen jetzt Bürgergeld.
Schwieriges Thema.
Kleiner Hinweis: Das JC will / hat euch sicher schon in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt. Das darf es aber nur wenn ein - wechselseitiger Wille - füreinander Sorge zu tragen besteht.
Dieser Wille ist zb. wenn man gemeinsame Kinder hat (nicht immer!), gemeinsame Verträge oder Konten usw.
Viele machen das "Probejahr" beim JC.
Besteht o.g. Wille nicht ,sollte man sich auch da gar nicht erst reinstecken lassen.
Dieser Wille ist zb. wenn man gemeinsame Kinder hat (nicht immer!) ...
- gemeinsames Kind
- gemeinsame Wohnung
- Unterhaltsverpflichtung (Kind und Mutter) ... da lässt sich ein "gemeinsames füreinander Einstehen" schwer widerlegen, das es nicht vom Willen abhängig ist
Richtig, deswegen sagte ich ja auch (nicht immer!).
Schwer Widerlegen bezieht das ja mit ein. Aber unmöglich nicht.
Da gab es tatsächlich mal ein Urteil was ich vor einigen Jahren gelesen hatte dazu. Trotz gemeinsamen Kind = keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bzw. wurde hier der wechselseitige Wille verneint. ABER (!) das ist auch eher eine Einzelfallentscheidung gewesen, das muss man hier klar sagen.
Gemeinsam in einer Wohnung wohnen ist das eine, sofern kein gemeinsamer Mietvertrag, aber bei einem gemeinsamen Kind... schwierig.
Kindergeld ist sozialrechtlich Einkommen des Kindes.
Wenn das Kindergeld auf Dein Bürgergeld angerechnet wird, ist dies soweit korrekt.
obwohl dieses doch für die Kinder ist
Ist es grundsätzlich nicht, sodern für die Eltern.
Kindergeld ist sozialrechtlich Einkommen des Kindes.
Das und
Ist es grundsätzlich nicht, sodern für die Eltern.
Das ist ein Widerspruch.
Wenn etwas mein einkommen ist. Ist es auch mein geld. Wenns für die eltern ist. Ist das deren einkommen. Bedenke bitte das alle beteiligten erwachsen sind.
Bedenke bitte das alle beteiligten erwachsen sind.
Brauche ich nicht zu "bedenken" :)
Ich gebe Dir jedoch insofern Recht, als daß es widersprüchlich klingt.
Bedenke bitte das alle beteiligten erwachsen sind.
Dann ist es doch richtig, wenn es als Einkommen bei den "Kindern" angerechnet wird.
Notfalls sollten die "Kinder" der Erhalt des Kindergeldes mit der Kindergeldkasse regeln... oder innerhalb der Familie.
Diese Auseinandersetzung muss ein JobCenter nicht führen.
Aber wenn es meine Eltern bekommen, warum wird es mir dann angerechnet? Es wäre ja alles kein Problem, wenn ich das Geld von der einen oder anderen Seite bekommen würde.
Wenn du mit deinem Partner zusammengezogen bist und nicht mehr bei den Eltern wohnst, gibt es keinen Grund das die Eltern es bekommen - es muss nämlich für dich bzw. deine Bedürfnisse genutzt werden. Das rechnet das Jobcenter dann natürlich auch an.
Auch wenn Sie Bürgergeld bekommen, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld. Wichtig: Das Kindergeld wird in diesem Fall als Einkommen gezählt und wie andere Unterhaltsleistungen auf das Bürgergeld angerechnet.
Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst also einen eigenen Haushalt führst dann steht das Kindergeld dir direkt zu. Da geht es auch gar nicht darum ob dein Vater das dir gibt oder nicht du kannst dir vom Amt direkt auf dein Konto schicken lassen
Und Kindergeld gehört natürlich zu deinem Einkommen von daher wird es natürlich verrechnet.
ne ne, beim JobCenter wird kein Probejahr gemacht. 😂😂😂