Wenn der Kauf den ersten Gerätes noch keine zwei Jahre her ist, sollte auch der neue Fall ein "Garantiefall" sein.
Allerdings wundert mich, daß der Hersteller an den Verkäufer verweist.
Wenn der Kauf den ersten Gerätes noch keine zwei Jahre her ist, sollte auch der neue Fall ein "Garantiefall" sein.
Allerdings wundert mich, daß der Hersteller an den Verkäufer verweist.
https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Bürgerservice/Häufig%20gesuchte%20Leistungen/
Nach Arbeitslosengeld II suchen.
Ich kenne keinen Unterschied zwischen einer privaten und nicht privaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
In Zeiten der elektronischen selbigen kann der Arbeitgeber diese jedoch ggf. nicht bei der Krankenkasse abrufen, wenn es Probleme mit dieser gibt.
Deshalb solltest Du meiner Meinung das Problem vorrangig mit der Krankenkasse klären.
Wohl nicht nur einen:
https://www.buerger-geld.org/rechner/
:D
"Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren. Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist."
https://www.google.de/search?q=wohngeld+ab+antragstellung
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld
Scheidungen werden vom Gericht vollzogen und nicht vor der Oma :D
Eine Anzeige wird erstattet und nicht gemacht.
Als Minderjährige/r bauchst Du die Erziehungsberechtigten.
Gepfändet werden kann so oder so, und telefonische Absprachen sind bedeutungslos.
ich solle jetzt erneut meine ein & Ausgaben schildern.
Dann mache das doch :)
Es gibt bislang keine "Vereinigten Staaten von Europa".
Eine Gefahr für die Demokratie sind meiner Meinung nach die "Gutmenschen", die gegen die blaue Partei hetzen.
warum ist man ein nazi wenn man mit nazi redet ?
Ist man nicht unbedingt. Jedoch in den Augen anderer vielleicht.
gelte selbst als intensivtäter
Dann solltest Du die "Freunde" schon um Deiner selbst willen "verraten".
Durch Schweigen verbesserst Du Deine Situation nicht.
Ohne richterliche Genehmigung meiner Kenntnis nach Nein.
Ich wüßte nicht, daß EU-Bürger "abgeschoben" werden können.
Im Extremfall vielleicht ausgewiesen.
Was bedeutet "beim Zoll Schulden"?
Ich würde meinen, daß es sich um zu vergütende Arbeitszeit handelt.
Was ein "Vertragspartner" damit zu tun?
Solange Du dabei nicht (zu) viel von Dir zeigst, meiner Meinung nach Nein.
Alle offenen Forderungen bezahlen und allen künftigen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen.
https://www.buzer.de/gesetz/3752/a52738.htm
Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, solange sich das Kind in Ausbildung befindet oder ausbildungssuchend ist.
Das mußt Du mit dem Vermieter klären.
Sog. Dritte haben grundsätzlich nichts damit zu tun.
Darüber entscheiden grundsätzlich Du, das Unternehmen und Deine Erziehungsberechtigten.