Vermieter vermietet am Tag zur Vertragsunterzeichnung die Wohnung anderweitig?

5 Antworten

Man muss zuerst prüfen, ob schon zuvor ein mündlicher Vertrag zustande kam und der schriftliche nur noch Formsache ist. Das hängt davon ab, was genau gesprochen bzw. geschrieben wurde. Falls schon ein Vertrag zustande kam, kann der Vermieter nicht mehr zurück treten.

Falls noch kein Vertrag zustande kam, kann der Vermieter zwar noch zurück treten, aber er macht sich je nach Gegebenheiten eventuell schadenersatzpflichtig, falls er keine triftigen Gründe für den Abbruch hat und man als Mieter davon ausgehen musste, dass er zu dem Vertrag kommen würde. Dies ergibt sich aus §311 Abs. 2 BGB i.V.m. §241 Abs. 2 BGB.

Du könntest ihn höchsten anrufen, um zu erfahren, ob es wirklich der Vermieter war, der dir geschrieben hat und nicht evtl. ein Familienangehöriger, der verhindern will, dass du zur Vertragsunterzeichnung kommst, damit die Wohnung an deren Freunde geht oder so.

Wenn der Vertrag, den er dir geschickt hat, nicht von ihm unterzeichnet war, dann ist das bloß Papier gewesen und kein Vertrag. Also kann er machen, was er will.

Natürlich ist das erstmal eine Enttäuschung, aber sieh es mal so: Willst du wirklich so einen Vermieter haben?

Das kann er nicht nur, das tut er.

Ist sein gutes Recht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
was denkt ihr ist er dann nicht schon gebunden weil er es schon zugeschickt hat.

Solange er dir einen nicht unterschriebenen Vertrag zugeschickt hat, ist er nicht gebunden.

Klar kann er das tun. Genau so wie du zur Vertragsunterzeichnung nicht erscheinen könntest, weil du noch was besseres gefunden hast.