Todesstrafe in Deutschland einführen?
Findet ihr die Todesstrafe sollte in Deutschland wieder eingeführt werden? Besonders für Vergewaltiger, Mörder, Tierquälerei
Das Ergebnis basiert auf 48 Abstimmungen
17 Antworten
Scheint die Menschen ja nicht abzuschrecken, da wo es die Todesstrafe gibt, passiert sowas trotzdem.
Das stimmt, aber dafür Menschen sterben lassen? Ich weiß ja nicht
Genau. Man kann es nicht sagen. Wieso dann davon ausgehen, daß legaler Mord zu weniger Verbrechen führt?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eine mögliche Todesstrafe verstößt gegen die Menschenrechte und ist ein Rückschritt ins Mittelalter...
Nein, ist auch im Grundgesetz ausgeschlossen.
Nein, Artikel 1 lässt sich nicht einfach so ändern. Dieser unterliegt der Ewigkeitsklausel.
Die Abschaffung der Todesstrafe steht aber in Art. 102 GG. Laut Art. 97(3) kann der Artikel 102 jederzeit geändert werden.
Vielleicht sollte man sich das Grundgesetz erstmal durchlesen!? 😉
Ich kenne das Grundgesetz und kenne auch Artikel 102.
Aber selbst wenn du Artikel 102 abschaffst, steht immer noch Artikel 1 einer Wiedereinführung der Todesstrafe im Weg.
Zur Achtung der Menschenwürde zählt nämlich auch der Schutz des Lebens eines Menschen.
Dass Artikel 1 dagegen spricht ist übrigens die gängige Rechtsauslegung.
Siehe dazu das entsprechende Urteil vom Bundesgerichtshof vom 16. November 1995:
Diese Bedenken legen den Befund nahe, daß nach deutschem Verfassungsrecht jegliche Wiedereinführung der Todesstrafe – auch abgesehen von Art. 102 GG – vor Art. 1 Abs. 1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2 GG) keinen Bestand haben könnte…
Auf keinen Fall. Es gibt absolut keinen Grund dazu!
Die Todesstrafe wurde nicht ohne Grund abgeschafft. Das ist auch in unserem Grundgesetz verankert.
Eine Wiedereinführung würde gegen unser Grundgesetz verstoßen.
Das GG kann angepasst werden. Das passiert ja regelmäßig. Auch die Todesstrafe kann jederzeit wieder eingeführt werden. -> Art. 79 (3) GG
Nein, hättest du Artikel 79 (3) gelesen, wäre dir klar, dass eine Änderung von Artikel 1 nicht zulässig ist. Und eben jener Artikel 1 verhindert eine Einführung der Todesstrafe.
Man kann aber nicht sagen, ob es ohne Todesstrafe vermehrt auftreten würde