Todesstrafe in Deutschland einführen?

Das Ergebnis basiert auf 48 Abstimmungen

Nein 79%
Ja 21%

17 Antworten

Nein

Scheint die Menschen ja nicht abzuschrecken, da wo es die Todesstrafe gibt, passiert sowas trotzdem.

KevinTrollinger  09.05.2024, 20:03

Man kann aber nicht sagen, ob es ohne Todesstrafe vermehrt auftreten würde

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Nein

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eine mögliche Todesstrafe verstößt gegen die Menschenrechte und ist ein Rückschritt ins Mittelalter...

Nein

Nein, ist auch im Grundgesetz ausgeschlossen.

ThePrometheus  09.05.2024, 22:13

...kann man ggf. abändern ☝️

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PixelManuel  09.05.2024, 22:16
@ThePrometheus

Nein, Artikel 1 lässt sich nicht einfach so ändern. Dieser unterliegt der Ewigkeitsklausel.

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simonpeters1979  09.05.2024, 22:20
@PixelManuel

Die Abschaffung der Todesstrafe steht aber in Art. 102 GG. Laut Art. 97(3) kann der Artikel 102 jederzeit geändert werden.

Vielleicht sollte man sich das Grundgesetz erstmal durchlesen!? 😉

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PixelManuel  09.05.2024, 22:29
@simonpeters1979

Ich kenne das Grundgesetz und kenne auch Artikel 102.

Aber selbst wenn du Artikel 102 abschaffst, steht immer noch Artikel 1 einer Wiedereinführung der Todesstrafe im Weg.

Zur Achtung der Menschenwürde zählt nämlich auch der Schutz des Lebens eines Menschen.

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PixelManuel  09.05.2024, 22:39
@simonpeters1979

Dass Artikel 1 dagegen spricht ist übrigens die gängige Rechtsauslegung.

Siehe dazu das entsprechende Urteil vom Bundesgerichtshof vom 16. November 1995:

Diese Bedenken legen den Befund nahe, daß nach deutschem Verfassungsrecht jegliche Wiedereinführung der Todesstrafe – auch abgesehen von Art. 102 GG – vor Art. 1 Abs. 1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2 GG) keinen Bestand haben könnte…
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Nein

Auf keinen Fall. Es gibt absolut keinen Grund dazu!

Nein

Die Todesstrafe wurde nicht ohne Grund abgeschafft. Das ist auch in unserem Grundgesetz verankert.

Eine Wiedereinführung würde gegen unser Grundgesetz verstoßen.

simonpeters1979  09.05.2024, 22:16

Das GG kann angepasst werden. Das passiert ja regelmäßig. Auch die Todesstrafe kann jederzeit wieder eingeführt werden. -> Art. 79 (3) GG

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PixelManuel  09.05.2024, 22:18
@simonpeters1979

Nein, hättest du Artikel 79 (3) gelesen, wäre dir klar, dass eine Änderung von Artikel 1 nicht zulässig ist. Und eben jener Artikel 1 verhindert eine Einführung der Todesstrafe.

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