Das hängt davon ab, ob die Klinge einhändig feststellbar ist.
Beim Jenoptik TraffiStar S330 gibt es keinen sichtbaren Blitz.
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Tempokontrollen-TraffiStar-S330-Was-Sie-ueber-Bayerns-neue-Blitzer-wissen-muessen-id30223697.html
Warst du freigestellter Helfer im KatS oder anerkannter Wehrdienstverweigerer?
- Vollkommen unwahrscheinlich. Du bist ja kein ausgebildeter Soldat. Da kämst du eher für den Zivilschutz in Frage.
- Du kannst jederzeit den Wehrdienst verweigern. Sogar als Soldat. Dann wirst du entlassen und musst eventuell für andere Dienste herhalten.
- Manly Patriot
- Manly Crafter
- Jars Echis
- Müller MSP Spezial Droppoint
- Böker Bronco
- Linder Super Edge
- Böker GEK EDC
- TOPS Fieldcraft
Natürlich nicht, der PEN, der zusammen mit den Außenleitern ins Haus führt, ist mit dem Sternpunkt des Generators bzw. des Netztrafos verbunden.
Wenn du andere als Nazi bezeichnest, musst du mit einer Strafanzeige rechnen.
Der 3. Weltkrieg kann nicht mehr anfangen, da er schon lange vorbei ist. Folglich muss es sich um "heiße Luft" handeln.
Hier findest du sicher einen, der dir ein Messer anfertigt. Sofern du bereit bist, entsprechend dafür zu bezahlen.
https://www.deutsche-messermacher-gilde.de/mitglieder/
Ich lese nirgends, dass das geplant ist, sondern nur, dass es vorgeschlagen wurde und darüber debattiert wird.
Inwiefern ist das denn geplant, und wo kann man das nachlesen?
Was andere hier denken, nutzt dir nichts. Es kommt darauf an, ob bei euch überhaupt ein Lehrgang stattfindet.
Das kannst du knicken.
Ob ein Messer verboten ist, hängt von der Bauform ab, nicht vom Material.
Richtig und richtig.
Verkehrszeichen 277: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Davon ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/ueberholverbot/
Ein Messer, das man im Alltag nicht führen darf, ist ziemlich nutzlos.
Auf keinen Fall.
Da überschneidet sich nichts. Man ist beschränkt geschäftsfähig, solange man minderjährig ist. Und man ist voll geschäftsfähig ab dem 18. Geburtstag.
Dann, wenn es einen Grund dazu gibt. Also derzeit nicht.
Nein. Zumal der schon vorbei ist.
Und zum Vierten Weltkrieg wird es auch nicht kommen.
Unnötig. Wer jemanden töten will, dem ist das Waffengesetz eh egal. Paradebeispiel ist doch der § 42a WaffG.
Ich sehe kein Problem in der bisherigen Regelung. Ich bin noch nie jemandem begegnet, der mit einer Armbrust in der Öffentlichkeit herumläuft.
Wenn es sich nicht um einen Gastronomiebetrieb handelt, dann müssen die nicht mal Toiletten für die Kundschaft anbieten.