Todesstrafe wieder einführen ja nein?

Das Ergebnis basiert auf 45 Abstimmungen

Nein 76%
Ja 24%

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Das wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht auch überhaupt gar nicht möglich. Laut Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland, ist die Todesstrafe abgeschafft. Dieser Artikel des GG könnte zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates abgeschafft werden, jedoch blieben dann immer noch andere Grundrechte übrig, welche die Todesstrafe verhindern würden. Unter anderem der Artikel 2 Absatz 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte, darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden". Es kann also zwar eine Einschränkung dieses Grundrechtes aufgrund eines Gesetzes stattfinden, jedoch nur dann, wenn der Gesetzgeber damit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt, die Einschränkung des Grundrechtes zur Erreichung dieses Zieles geeignet und erforderlich und auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Spätestens an letzterem, würde die Todesstrafe scheitern. Desweiteren, schützt auch die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz vor der Todesstrafe, so die gängige Rechtsauffassung und Rechtsprechung. Da Artikel 1 durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 Absatz 3 in seinen Grundsätzen einer Verfassungsänderung entzogen ist, wäre spätestens dann die Todesstrafe verfassungswidrig.

Grundsätzlich bin ich auch ein persönlicher Gegner von der Todesstrafe. Hauptsächlich deswegen, da es trotz sorgfältiger Justiz auch heute noch gerichtliche Fehlurteile gibt und der Tod eines Menschen nunmal unumkehrbar ist, wenn sich später irgendwann einmal seine Unschuld herausstellen sollte. Zudem wäre mir, wenn ich Angehöriger eines Opers wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Täter mehr "Genugtuung" als dessen Tod. Es gibt nämlich auch Menschen, die den Tod nicht fürchten, dafür jedoch eine lange Haftstrafe.

Mfg

Nein
  • Zwar dreht die Welt scheinbar im Moment durch und auch in Deutschland häufen sich Vergewaltigungen und Morde, wer aber nur nach Vergeltung strebt, stellt sich auf ein Niveau mit den Tätern
  • Für eine Hinrichtung gibt es keine Rückrichtung - wer unschuldig hingerichtet wird, und Fälle gab es genug, kann nicht wieder zum Leben erweckt werden, wer im Knast sitzt, kann aber entlassen, entschädigt und rehabilitiert werden
  • Bei religiös oder politisch motivierten Straftaten wird der Täter evtl. als Märtyrer gefeiert
  • Todesstrafe als Mordmotiv - Im Mittelalter gab es die "Selbstmord-Morde", primär geprägt dadurch, dass man im stark verankerten katholischen Glauben für Selbstmord in die Hölle kam, einen Mord aber im Fegefeuer absitzen konnte und doch in den Himmel kam - immer grausamere Hinrichtungen haben das Ganze noch verstärkt, da man glaubte, dass dies auf die Zeit im Fegefeuer angerechnet wird - heutzutage könnte man meinen, jemand, der nicht den Mumm hat, sich selbst zu töten, tötet jemand anderen, um hingerichtet zu werden
  • Keine nachgewiesene Abschreckung für Täter
  • Missbrauchsgefahr durch totalitäre Regierungen, siehe in Deutschland im dritten Reich
  • Übertriebene Grausamkeit, unabhängig davon, ob eine Hinrichtung "human" (im Sinne von schnell/schmerzlos, die Angst vorher ist nie human) ist oder nicht, wobei natürlich lebenslange Haft auch nicht gerade der schönste Ausblick ist - schön darf es aber auch nicht sein, sonst wäre die Abschreckung nicht da - die Aussicht, den Rest des Lebens hinter schwedischen Gardinen zu sitzen, sollte aber angesichts der restlichen Umstände reichen
Nein

'Im Zweifel für den Angeklagten' - bedeutet, dass wesentlich mehr schwere Straftäter auf freien Fuß kommen würden, als verurteilt zu werden, da viele Richter vor einer Verurteilung zurückschrecken würden.

Nein

Dem Staat die Macht über Leben oder Tod zu geben ist bodenloser Leichtsinn.
Man denkt immer, das trifft nur die anderen. Das kann gewaltig ins Auge gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich nicht!

Die einschlägigen Argumenten sollten inzwischen auch dem letzten Bildungsverweigerer bekannt sein.