Nuki Tür opener als Mieter nutzen?
Guten Tag,
die frage geht an die Leute, die das System von Nuki kennen oder nutzen.
kann der Vermieter den opener verbieten mit der Aussage, stellt eine Veränderung der mietsache dar und ist genehmigungspflichtig ?
wie sieht die rechts Sprechung aus ?
3 Antworten
Du darfst als Mieter natürlich die Schlösser nach eigenen Ermessen austauschen. Macht sogar Sinn, wenn man das Verhalten mancher Vermieter im Blick hat.
Wichtig ist nur, dass zur Rückgabe der Mietsache das ganze wieder in den Ausgangszustand verändert wird.
Ich bin kein Vermieter und kein Rechtsanwalt, langjährig allgemeinjuristische Berufserfahrung. Für mich ist das ganz gewiss eine Veränderung, der der Vermieter zustimmen muss. Warum fragst Du ihn nicht einfach? Wenn er "nein" sagt und Du das willst, musst Du einen Anwalt bemühen.
Darfst Du verwenden, da Du als Mieter auch das Schloss austauschen darfst. Genaugenommen, darf Dein Vermieter nicht einmal einen Ersatzschlüssel besitzen, damit er sich im "Notfall" Zugang zur Wohnung verschaffen darf.
Es geht hier nicht um ein Nuki Schließsystem sondern um den Nuki Opener, der wird an der Gegensprechanlage angeschlossen.