Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?
Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.
Folgendes (echtes) Szenario:
Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.
Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.
Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.
Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".
Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.
Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.
Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.
Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.
Vielen Dank für eure Antworten.
MfG
3 Antworten
In diesem Fall wäre zunächst etwas Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern gefragt. Man sollte mit denen ins Gespräch gehen um heraus zu finden, welcher Lösung sie zustimmen würden. Dass die aktuelle Absperrung visuell nicht schön aussieht, lässt sich ja nicht abstreiten. Das ist ein Argument. Die Sorgen des Parkplatznutzers sollten aber auh nicht unter den Tisch gekehrt werden. Wenn man eine ordentliche Lösung fidet, z.b. die Verlängerung des bestehenden Geländers, lässt sich sicherlich ein Komprimiss finden.
weil die Eigentümerversammlung z.B. nicht für das Geländer zahlen will
Das ist eben Verhandlungssache. Auch die Kosten können Teil einer Einigung sein. Man kann anbieten, einen Großteil der Kosten zu übernehmen, sodass nicht alles auf die Gemeinschaft fällt. Ebenso könnt ihr mit dem Mieter sprechen, ob sich dieser an den Kosten einer ordentlichen Lösung beteiligen würde.
auf den Punkt hinaus, das ich im Recht bin, die Mieter es abbauen müssen
Ja, das müssten die Mieter. Und dann fällt ihnen irgend etwas anderes ein, z.b. einen Stapel Reifen dazwischen legen, und die Diskussion geht von vorne los.
Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
... die aber sehr wahrscheinlich entfernt wird - und die Mieter tragen die Kosten dafür!
Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?
Nein, natürlich nicht!
Das ist allerdings nur meine (!), persönliche Meinung! Das mag das Gesetz anders sehen! Aber eine Rechtsberatung kann ich hier nicht geben - und andere User sicherlich auch nicht ... Ausnahme: Anwälte, etc.
Solche baulichen Veränderungen sind nicht statthaft, die Beschädigung von Fahrzeugen ebenfalls nicht.
Hallo, das will ich nicht abstreiten aber wenn keine Lösung gefunden wird weil die Eigentümerversammlung z.B. nicht für das Geländer zahlen will, kommt es doch auf den Punkt hinaus, das ich im Recht bin, die Mieter es abbauen müssen, und sich selber darum kümmern müssen bzw. es dulden müssen oder eben umziehen.