Darf ich meinen gemieteten Parkplatz vermieten?
Ich habe innerhalb meiner Wohnungsmiete auch ein Stellplatz für ein Auto. Diesen Stellplatz benötige ich aber nicht.
Kann ich den weiter vermieten?
5 Antworten
Das geht aber nur mit Einverständnis des Vermieters gem. 540 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
Ansonsten noch ein paar Tipps für die Vertragsgestaltung unter
https://www.gevestor.de/details/mieter-ohne-pkw-so-vermieten-sie-ihren-stellplatz-weiter-749782.html
Wenn ein enormes wirtschaftliches Interesse des Pakrplatzmieters darin besteht, dass das Geld für den Parkplatz, den man selbst nicht braucht, auch zur Verfügung steht, wird dieses Interesse möglicherweise die Versagungsargumente des Vermieters überwiegen. Würde es der Mieter darauf ankommen lassen und einfach mal den Platz weiter vermieten und der Vermieter würde ihn abmahnen und ggf. gerichtlich zwingen wollen, die Vermietung des Stellplatzes zu beenden, würde wohl ein Gericht ein entsprechendes Urteil erlassen oder aber auf eine vernünftige Einigung hinwirken.
Hallo Blackmoon1996: nur mal rein informativ:
Ist Dir bekannt, ob der Stellplatz Deinem VM überhaupt gehört (Sondereigentum)? Es ist nicht unüblich in ETG, dass auch die Eigentümer nur eine Nutzung an einem Stallplatz haben, der aber zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Wenn du vom Vermieter die schriftliche Erlaubnis hast ja. Ansonsten ein klares Nein. Du kannst eine Mietsache die dir ja nicht gehört nicht einfach weiter vermieten.
Ja darfst du! schau mal in den Mietvertrag
Musst du aber auch versteuern
Da steht nur drin, dass der in der Miete mit drin ist. Sonst nichts
Diese Aussage nützt gar nichts. Da muss man schon den Vermieter fragen, ob die Regel auch hier gilt.
Wenn der Vermieter die Erlaubnis gibt, ja
Das kannst du.
Der Vermieter darf die Weitervermietung aber auch nicht willkürlich versagen. Er muss schon gute Gründe dafür anführen.