Blickwechsel 20. Dezember 2021
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Notwehr?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

schwierig. Nach deiner Schilderung wäre das vermutlich Körperverletzung mit Todesfolge. Hintergrund: Der andere hat einmal geschlagen, du bist ausgewichen und dann hat der Aggressor nicht mehr geschlagen? Dann war der Angriff also beendet… dann kannst du natürlich auch keine Notwehr geltend machen. Zurückschlagen wolltest du ihn, deswegen kann es kein reines „Fahrlässigkeitsdelikt“ sein.

War aber z.B. ersichtlich, dass er schon zum nächsten Schlag ausholt, käme durchaus Notwehr oder „Überschreitung der Notwehr“ in Betracht, was dazu führt, dass du für den Schlag – selbst wenn er doof fällt und dabei stirbst – nicht bestraft werden würdest.

Aber du siehst: Das muss eine Einzelfallprüfung sein, viel zu viele Vermutungen, „wenn“s und „aber“s.

lambodaniel24 
Fragesteller
 20.12.2021, 15:58

Vielen Dank 👍🏻

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