Wie darf man sich bei einem gruseligen Prank verteidigen?

5 Antworten

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Notwehr geht nicht so ohne weiteres.

Aber wenn Du dich befdroht fühls/ aus Affekt handelst, wird es im Zweifel beweisbar sein müssen, das Du dich mit Gewalt gewehrt hast.

Die Grenzen werden im Zweifel fließend sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn dir explizit jemand folgt, d.h du hast den mildesten Weg der Gefahrenabwehr bereits durch Flucht bestritten ( was rechtlich NICHT getan werden muss bei Notwehr, niemand ist verpflichtet zu fliehen bevor er sich wehren darf) , und er dir folgt und du merkst er holt dich ein und wird gleich dein Leib und Leben gefährden, ist körperliche Verteidigen erlaubt.

Achja die Clown Heinis da, echte Witzfiguren...

Also wenn mir einer in die Quere gekommen wäre gäbs richtig was auf den Deckel... Ich hab immer einige schöne Dinge bei mir wenn ich unterwegs bin ;-). Bin generell jemand der nicht lange fackelt... Die ganzen Clownheinis sind selbst Schuld wenns donnert, da bekamen ja etliche was drauf oder hatten den Hund von jemand am Hintern, selbst schuld... Mir persönlich wären da die Gesetze egal !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn dir jemand mit einer Axt oder ähnlichem hinterherrennt dürftest du ihm Rahmen der Notwehr sogar schießen.

Denk schon, da kommt ein bewaffneter Maskierter auf einen zu, da denkt doch in diesen Moment niemand an einen Scherz.