kann der Chef mich aufgrund meines whatsapp profilbildes feuern?
hallo. ich arbeite in einem Unternehmen, in dem der Umgang untereinander sehr locker und auch per "du" gehandhabt wird. also wir dutzen den Chef. mein Chef hat meine Handy Nummer, da ich immer erreichbar sein muss. auf sozialen Netzwerken bin ich zwar vertreten, halte mich da aber doch sehr zurück. Letzten Samstag war ich ausgiebig feiern und habe zwei nette Männer kennengelernt, mit denen ein Foto von mir geschossen wurde an diesem Abend. also wir waren alle ziemlich gut drauf, aufgrund vom Alkohol und auf dem Bild sind die zwei Kerle und ich zu sehen, die Kerle ohne Oberteil, ich in BH (man könnte denken, es sei ein Bikini). klar, ist es unangebracht, aber da ich sowas eh nie auf sozialen Netzwerken hochladen würde, dachte ich mir nichts und habe dieses Bild ausschließlich als Profilbild in Whatsapp benutzt, da alle Leute, die mich dort als Kontakt haben, eh kennen und wissen, wie ich drauf bin (diese "BH-Situation" kennt man von mir). mein Chef hat dieses Bild wohl auch gesehen und hatte mich am Montag wissen lassen dass er nächsten Montag (also in 3 Tagen ^^) doch bitte mit mir sprechen wolle. ich weiß, dass es aufgrund dieses Bildes ist; aber ist das gerechtfertigt ? whatsapp ist ja meine Privatsphäre und in diese darf er, auch wenn er meine Nummer hat, nicht eindringen, oder ? Muss ich Angst haben? LG
9 Antworten
normalerweise darf er dich deswegen nicht rauswerfen, weil es halt eben deine private aktivität in deiner privaten umgebung auf deinem privaten profil ist. Der einzige grund dich rauszuwerfen wäre, wenn du dich in der öffentlichkeit absichtlich so verhältst, dass es deinem unternehmen bzw. arbeitgeber direkt schadet. Also wenn du zum beispiel posts herumschickst wie blöd dein chef ist und was so alles schief läuft im betrieb und wer was verheimlicht usw.
Das ist nett von Dir, dass Du WhatsApp erlaubst, Dein BH-Bild die nächsten Jahrzehnte für Werbeaktionen zu nutzen, oder es weiterzugeben. Ich bewundere die Großzügigkeit der Facebook- und Whatsappnutzer. Ein Milliardenkonzern wie Facebook braucht eure Unterstützung, unbedingt.
Jeder, der dort etwas hochlädt, erteilt Facebook/Wahtsapp das lebenslange, uneingeschränkte Nutzungsrecht. Vielleicht ist dein jetziger Chef kulant, das kann in ein paar Jahren bei einem anderen Chef anders sein. Bewerbungshemmnis??? Und falls Du mal in einer Kinowerbung der Welt im BH entgegenlächelst, ohne dafür einen Cent zu sehen, wird das sicher eine Freude sein.
Sorry, ich mußte ironisch sein. Du verschenkst die Rechte an einem Foto auf Lebenszeit, von dem selbst unsicher bist, wie es sich auf den gesellschaftlichen Status auswirkt. Ist mir unbegreiflich.
Und nebenbei, jeder, der deine Nummer hat, kann das Bild von Wahtsapp kopieren und verbreiten. Sicher auch zu deiner großen Freude. Pornoportale sind da nur eine Variante, die mir spontan einfällt.
Kommt darauf an wie du die Firma repräsentierst wenn du im außen dienst tätig wärst ist so ein Bild nicht gut. Als kleiner Tipp versuche eine gewisse Distanz zu wahren DH keine privaten Nummer weiter geben außer du Vertraust den Leuten
Also feuern darf er dich auf keinen Fall deswegen, denn das gehört zu deiner Privatssphäre.
Vor allem hast du dem Unternehmen keinen Schaden zugefügt, also gibt es keinen Grund für eine Kündigung.
Warte das Gespräch ab, aber Angst haben musst du keine.
Es muss ja nicht so kommen, wie du denkst. Er darf dich normalerweise dafür nicht kündigen. Er kann aber andre Gründe finden und vorschieben. Für einen Chef sollte das kein Problem sein. Wenn er dich kündigen will, wird er es tun. Er ist der Chef. Du kannst nichts dagegen machen. LG
Das ist mal wieder ein typisches Totschlagargument - und eine der plattesten, aber immer wiederkehrenden Formulierungen!
Kein Totschlagargument, nur eine persönliche Meinung. Wenn ein Chef jemanden loshaben will, dann schafft er das auch, was ich in diesem Fall hier nicht denke und hoffe.
Das ist mal wieder ein typisches Totschlagargument - und eine der plattesten, aber immer wiederkehrenden Formulierungen!
Das kommt dann auf die konkreten Gegebenheiten an, um was für einen Betrieb es sich handelt, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, wie eine Kündigung gewertet werden kann (als Willkür, gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßend usw.).