Ich 18, kann ich mich trotzdem mit ummelden wenn ich nicht mit im Mietvertrag stehe?

6 Antworten

Ruf beim Amt an und frag nach ob das geht. Wenn nicht, dann teile das dem Wohnungseigentümer entsprechend mit.

Da hat der Vermieter dir was Falsches erzählt.

Für die Anmeldung beim EMA braucht man die Wohnungsgeberbestätigung, keinen Mietvertrag.

Diese Bestätigung muß der Vermieter bei Einzug für alle Personen ausstellen die einziehen. Egal ob sie im Mietvertrag stehen oder nicht.


bwhoch2  24.01.2024, 14:02

Und wenn nachträglich Tochter oder Sohn irgendwann bei der Mutter einziehen, stellt die Mutter die Wohnungsgeberbescheinigung aus.

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Der Vermieter MUSS eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Der Mietvertrag reicht nämlich nicht zum ummelden. Auch nicht, wenn du drinstehen würdest.


bwhoch2  24.01.2024, 14:02

... sofern die Mutter noch nicht angemeldet ist, trifft das genau zu!

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Der Vermieter muss die Wohnungsgeberbescheinigung dem Mieter der Wohnung ausstellen. In dieser werden in der Regel alle Personen aufgeführt, die mit dem Mieter dort einziehen. Und mit dieser Bescheinigung meldet man sich dann um.

Ziehst du erst später dazu, stellt der Mieter dir die Bescheinigung aus.


anitari  24.01.2024, 15:09

Steuerhinterziehung? Wie kommst Du denn darauf?

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HesslerITCon  24.01.2024, 17:08
@anitari

viele Vermieter geben keine Steuereinnahmen in der Einkommenserklärung an = Steuerhinterziehung ;) daher gibt es ja die Wohnungsgeber gesetze ;)

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anitari  24.01.2024, 21:54
@HesslerITCon

Das ist Schwachsinn.

Es gibt auch kein Wohnungsgeber-Gesetz.

Es gibt ein Bundesmelde-Gesetz.

Danach ist ein Wohnungsgeber verpflichtet meldepflichtigen Personen denen er Wohnraum gibt/zur Verfügung stellt eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Diese besagt nur das Person XYZ am ... in die Wohnung ... eingezogen ist.

Mit Steuern hat das rein gar nichts zu tun. Nur mit der Meldepflicht.

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